Hallo Joachim...
QuoteVorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat müssen Motorräder ab dem 1.1.2006 einer AU unterzogen werden.
Die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) hat das Ziel, ein Verschlechtern des Abgasverhaltens aufgrund von Verschleiß und unterlassener bzw. fehlerhafter Reparatur oder Wartung ans Tageslicht zu bringen. Betroffen von der AUK sind alle Motorräder mit Zwei- oder Viertaktmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, die nach dem 1.1.1989 zugelassen wurden. Die AUK wird Teilder Hauptuntersuchung sein.
Die Vergabe einer zusätzlichen AU-Plakette für Motorräder ist nicht vorgesehen.
Du hast im vollen Umfang Recht.
Tja, da muß ich mir wohl was einfallen lassen. Am besten 'ne Eingabe beim Bundesrat.
Und falls das nichts fruchtet, kann ich ja immer noch :Pmeinen Drucker bemühen.
Euer Renee