Privatflugzeuge: Copyrightfragen

  • Ähm ... Moin erstmal -


    Glatteis ist das Copyright immer, denn an sich ist ja schon das Grunddesign einer Cessna davon betroffen. Aber 'mal zu Deiner konkreten Frage:


    Ich nehme an, Du willst nicht eine der Standardlackierungen dieser Maschinen nachbilden (diese bunten Streifen, die werksmässig aufgetragen wurden), sondern eben ein "individuelles Design". Da kommt es nun drauf an.


    !. Fall - es ist ein Design, dass ein Künstler/Lackierer/Werauchimmer schon 'mal verwendet hat und das eine wirklich eigenständige Arbeit darstellt. Das ist vom Urheberrecht geschützt. Und darf nicht vervielfältigt werden ohne Zustimmung des Urhebers oder des Inhabers der Nutzungsrechte.


    2. Fall - es ist ein Design, das Dir gerade durch das Hirn schoss. Damit hast Du das Urheberrecht. Diskussion beendet.


    3. Fall und Diskussion wieder offen - was Dir durch's Hirn schoss, hast Du unbewusst "abgeguckt" (sekundenlang in einem Flim gesehen und durch dummen Zufall dreissig Jahre später tatsächlich genau hingekriegt). Somit wieder Fall 1.


    4. Fall - Du hast Dich bei Deinem Design von einem bereits bestehenden Design bewusst inspirieren lassen, dies jedoch wesentlich abgewandelt. Eine Hommage oder Pastiche (positiv ausgedrückt) oder eine Billigkopie (negativ ausgedrückt). Da kommt es dann auf Verwechslungsgefahr, kommerzielle Nutzung etc.pp. an. Beispiel wäre ein Modell der Grzimek-Do-27, das nicht dieselben Zebrastreifen aufweist und nicht dasselbe Kennzeichen, also ein "Safariflugzeug", das der historischen Maschine zufällig ähnlich sieht. Solche Sachen werden eigentlich erst dann juristisch interessant, wenn Du in Hongkong davon eine Million produzieren und hier in Konkurrenz zu anderen Herstellern auf den Markt wirfst.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Naja ich würd halt einfach mal die Firma Beech & den Seitenbetreiber fragen.


    Entweder ob das ok ist das Modell zur Verfügung zu stellen, bzw. ob sie dir den/einen korrekten Ansprechpartner nennen können.


    (Bie meiner Anfrage an Disney, bzw dem Verlag ging das auch erstmal über 3 Ecken....)

  • Tscha, Sparrowhawk ... dascha man nu so:


    Egal, ob eine bestimmte Formgebung nun technisch bedingt oder reines Designelement ist, die endgültige Form eines Flugzeugs "gehört" dem Hersteller. Da ist es dann letztlich auch egal, ob es sich um eine Militär- oder Zivilmaschine handelt. Zumal die Übergänge ja bei der von Dir angepeilten Serie recht fliessend sind.


    Willst Du diese Form im Detail nachbilden, solltest Du Dich sicherheitshalber an den Hersteller wenden. Der kann Dir dann auch gleich genehmigen, den echten Namen des Flugzeugs zu verwenden (Achtung: Markennamen!) und auch die meist zu findenden Logos. Dann hast Du ein 100-%-Modell, und sozusagen ein "offizielles" Modell. Geschickte Verhandlungsgrundlage ist immer das Angebot: "Sie dürfen dann selbstverfreilich auch das Modell auf Ihrer Webseite zum Download anbieten, will ich auch gar nichts für haben!"


    Baust Du das Modell ohne diese Genehmigung, bist Du wieder auf dem dünneren Eis, zumal bei Verwendung von Markennamen und -zeichen.


    Die Bemerkungen gelten natürlich dann auch für die "Standardlackierungen".


    Für alles, was nicht "Standardlackierung" ist ... siehe meinen Beitrag weiter oben ...


    @ Nosports - warum sollte sich Sparrowhawk an den Seitenbetreiber wenden? Der hat nun mit dem Urheberrecht absolut nichts zu tun, er bildet ja nur ein Vorbild ab. Sein Urheberrecht erstreckt sich also nur auf das konkrete Foto in rein handwerklicher Hinsicht, nicht auf den Bildinhalt in Sachen Lackierung, Markierung etc.pp.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Ich möchte mich da auch gerne mal einklinken,
    fällt z.B. eine alte Dampflok, E-Lok oder Diesellok auch unter dieses Urheberrecht (wahrscheinlich ja?). Wen muß ich fragen? Die Bahn und das AW Meiningen haben keine negative Reaktion gegeben. Die meisten Hersteller/Konstrukteure gibt es heute nicht mehr, bzw. wollen sich mit solchen 'Lappalien' nicht abgeben. Also fällt die Form nicht mehr unter das Urheberrecht??


    Josef,
    der momentan völlig verwirrt ist.

    Den Kreativen erkennt man gelegentlich erst daran, dass er völlig neue Fehler macht.
    (H.-J. Quadbeck-Seeger)

  • Hallo Martin,


    Quote

    Scheint, als hätte ich da eine recht interessante Frage gestellt, die nicht nur mich bewegt. :)

    Das kannst Du laut sagen ...
    Ein Grund, warum ich mich bei meinen Eigenkonstruktionen bisher vor allem auf Projekte der Luftwaffe im 2. Weltkrieg gestürzt habe, ist - neben der Tatsache, daß dieser Bereich modellbautechnisch kaum erschlossen ist - vor allem, daß man dem juristischen Hick-Hack damit weitestgehend entgeht. Entweder gibt es keine "Rechtsnachfolger" mehr, oder aber sie haben kein Interesse bzw. leben die Verdrängung noch voll aus. Eine Sikorsky Sky-Crane steht z. B. noch auf meiner Wunschliste, aber bei dem, was man von Sikorsky so hört, gehe ich in dem Fall lieber freiwillig ins Gefängnis ... X( ;)


    Quote

    So sehr, dass ich kurz davor stand, meine Mitgliedschaft hier bis auf weiteres ins Koma zu schicken ...

    Bloss nicht! Da würde dem Forum m. E. nach schon was fehlen!
    Auch wenn ich nicht zu jedem Deiner Berichte meinen Senf dazugebe, lese ich sie praktisch alle mit großem Vergnügen. Und 'ne blutige Nase habe ich mir auch schon mal geholt, aber so was kann man auch wieder einrenken. Und die Betreibergemeinschaft hat sich in solchen Fällen immer korrekt verhalten; daher auch an dieser Stelle (wieder mal! ;) ) ein dickes Lob.


    Quote

    Ich möchte endlich in Blender einige eigene Zivilmaschinen als Modelle entwickeln ...

    Na, und zu dieser Idee kann ich Dich nur beglückwünschen. Einen festen Stammleser hast Du damit schon! :prost:


    Servus, Woody

  • Moin Martin,


    interessant ist die Frage allemal, denn die kommt Foren-übergreifend immer und immer wieder. Egal, ob es sich um niedliche Katzenfotos aus dem Internet oder die Bemalung von Blumentöpfen geht.


    Aber konkret:


    Die Sache mit dem "Eigentum der Staatsgemeinschaft" ist im Sinne des Urheberrechtes eigentlich völliger Blödsinn, das mag allenfalls für die Tarnschemen gelten, nicht aber für Staffelabzeichen (hier gibt es irgendwo einen konkreten Urheber) und Sonderlackierungen (Tiger Meet oder so). Auch und schon gar nicht gilt dies für Hoheitsabzeichen, für deren Verwendung man eben Hoheitsrechte haben muss.


    Natürlich ist kaum ein Staat so bescheuert, dass er sein Urheberrecht konsequent durchzieht und jedem Modellbauer mit Gericht droht. Zumal ja Modelle von Militärfahrzeugen eher positive Propaganda darstellen und damit vom Staat meist sogar gewünscht sind.


    Nochmal ganz deutlich - es gibt das Urheberrecht (für die kreative Leistung) und das Nutzungsrecht (für die Verwertung der kreativen Leistung). Das Urheberrecht hat der/die Künstler/in, immer. Das Nutzungsrecht kann er/sie verkaufen, verschenken, vererben, der Allgemeinheit übertragen. Exklusiv oder auch nicht. Dazu kommen dann noch Markenrechte, die eine Eintragung oder einen langen, eindeutigen Gebrauch voraussetzen (BMW etwa hatte sich sein Firmenzeichen nie schützen lassen, konnte jedoch bei einem Prozess darauf verweisen, dass es seit Annodunnemals mit BMW verbunden wird).


    Weiter kann per Gesetz ein Design ausserhalb dieser herkömmlichen, für Jedermann/frau zugänglichen Wege geschützt werden. Bestes Beispiel ist das "rote Kreuz" oder besser das Neutralitätskennzeichen nach Genfer Konvention, das in Deutschland so geschützt wird. Im selben Atemzug hat man auch die Umkehrung, also das Schweizer Kreuz, geschützt - weswegen der ASB in der Nachkriegszeit von einem weissen Kreuz auf ein goldenes Kreuz wechseln musste.


    Ein weiterer gesetzlicher Schutz (nicht für ein sondern vor einem Design) kann das konkrete Verbot der Verwendung sein - siehe deutsche Ornamentik von 1933 bis 1945. Oftmals lächerlich, aber eben beachtenswert.


    Und dann gibt es noch Persönlichkeitsrechte, in denen sich jemand verletzt fühlen könnte, wenn Du ein Modell mit seinem Kennzeichen baust.


    Von Patenten wollen wir erst gar nicht anfangen ... betrifft aber den Modellbau meist auch nicht, ausser man stellt in Beijing 1:1-Modelle von Tupperware in Massenproduktion her.


    Kurzum ... alles, was Du auf der Strasse siehst (und nicht natürlich ist, im Gegensatz zu "vom Menschen erschaffen"), hat irgendwo einen Schutz. Bis hin zu Dolly (dem Schaf). das ja ein Copyright trug ... Und manchmal macht schon die reine Benennung den Unterschied: Du kannst Collies massenweise abbilden, aber nenn sie nur nicht Lassie!


    Aber es gibt auch einen Silberstreif am Horizont - das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem (wahrscheinlichen) Tod des Urhebers (ganz generell gesagt). Ergo kann man theoretisch mit allem, was irgendwann vor 1900 entstand und was frei zugänglich ist, Schindluder treiben. Siehe Projekt Gutenberg.


    Aber man kann nun nicht hingehen und Repros von der Mona Lisa ziehen, für die man ein aktuelles Foto des Louvre verwendet. Denn das Foto hat wieder ein eigenes Urheberrecht ... alles Chlor?


    Und nochmal an jotwe:


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    Die Bahn und das AW Meiningen haben keine negative Reaktion gegeben. Die meisten Hersteller/Konstrukteure gibt es heute nicht mehr, bzw. wollen sich mit solchen 'Lappalien' nicht abgeben. Also fällt die Form nicht mehr unter das Urheberrecht??


    Jein - keine negative Reaktion heisst ja erstmal noch nicht positiver Bescheid. Dann ist die Frage, ob die Bahn oder der AW überhaupt die Genehmigung geben können, denn die haben garantiert weder Urheber- noch Verwertungsrechte an der Maschine (wohl aber eventuell an Beschriftungen). Ob die überhaupt noch unter das Urheberrecht fällt ist eine zweite Frage - kommt auf das Alter an. Trevethick's Grubenbahn von 1804 garantiert nicht, der legendäre Lufthansa-Express aber bestimmt noch (willkürlich gewählte Beispiele).


    Summa summarum:


    Wer ein Römerkastell nachkonstruiert, wird kaum Ärger mit dem Urheberrecht bekommen. Wer ein Pappmodell von Darth Vader auf den Markt wirft, der sollte vielleicht vorsichtig bei Lucasfilms anfragen, was die dazu sagen ... bevor es einem die Juristen erklären. Ganz wichtig ist es immer, auf Warenzeichen, Markenzeichen und so weiter zu achten. Gutes Beispiel sind die Filmfiguren von Andrea (Zinn, 1/32). Da gibt es zum Bleistift einen "Western Samurai", der dem "Last Samurai" zum Verwechseln ähnlich sieht. Nur heisst er anders und ist in Details abgeändert. Und das Gesicht von Tom Cruise ist Gemeingut weil Promi.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

    Edited once, last by Bernd B. ().

  • Quote

    Original von Bernd B.
    @ Nosports - warum sollte sich Sparrowhawk an den Seitenbetreiber wenden? Der hat nun mit dem Urheberrecht absolut nichts zu tun, er bildet ja nur ein Vorbild ab. Sein Urheberrecht erstreckt sich also nur auf das konkrete Foto in rein handwerklicher Hinsicht, nicht auf den Bildinhalt in Sachen Lackierung, Markierung etc.pp.


    Ja nicht direkt mit dem Copyright, aber er könnte evt weiter helfen, wenn er den Besitzer, bzw den Fotografen kennt.

  • Quote

    Original von Sparrowhawk
    Man könnte also z.B. aus Mooney "Caashew", aus Piper "Twittering" und aus aus Beechcraft "Acorn" machen und einige eindeutige Klöpse einbauen, die man leicht korrigieren kann.


    Ich sehe, Du hast es voll und ganz begriffen ... =D>

    Gruss von Bernd (de feckin' German)


  • Hallo Martin! Ich kann gar nicht anders, muss mich eben mit einer Zwischenbemerkung zu Wort melden... ich habe das anscheinend herrschende Drama über die Tage nicht mitbekommen und zwischen deinen Zeilen lese ich, daß es wohl sehr heftig wurde. Ich kann nur eines sagen: DU warst mit deinen Bauberichten und auch witzigen Beiträgen damals einer der Gründe, mich hier in diesem Forum als "Heimatbasis" anzumelden! Wenn Du fehlst, würde erneut einer der Grossen fehlen, tu' uns das nicht an... 8o! So - das musste raus wie ich die Beiträge las... zum Copyright sag' ich nix, das bringt a) leider eh nix und b) habe ich ganz gewiss nicht die Kompetenz dazu...
    Nur soviel: Mit "Übernahme" der DB durch die DB AG wurde tatsächlich von dieser versucht, das Label auf den Modellbahnmaschinen (hier insbesondere der ICE) zu schützen und alle Hersteller der Züge zu teilweise heftigen Nachzahlungen zu zwingen! DIe DB-AG kam nicht durch damit... Ein älterer - immer noch existenter Fall ist die CIWL, die Schlaf- und Speisewagengesellschaft dees Orientexpresses (ich habe es vereinfacht aufgeführt). Diese hatte auch damals geklagt.. und verd... nochmal RECHT bekommen!!! Ein Grund, warum es bis heute kaum Modelle gibt. Die WERBUNG, die für alle Leute kostenlos gemacht wird von den Modellen, wird von den meisten Juristen leider nicht so groß gesehen wie die Benutzung des Namens ansich.. Man stelle sich nur einen ICE vor der nicht so markiert ist.. (der LCE von Lhemann ist ne andere Geschichte). Leider...
    In sofern freu ich mich auf Bilder einer Piper Aragon von Dir... Der König kehrt zurück... :tongue:

  • Also, wenn ich das richtig verstehe, reicht irgendein Mensch, der meint, daß er das Urheberrecht vertritt, oder wirklich Nachfolger ist und genug Penunzen in der Hinterhand hat um den unbedarften Konstrukteur mit einer Klagelawine ungekannten Maßes zu überziehen. Da der Konstrukteur irgendwann an seine finanziellen Grenzen stößt, ist die Aussicht auf Erfolg für den Kläger recht eindeutig. ?( ?(
    Mann bin ich froh, daß ich von Juristerei nicht allzuviel verstehe. Die einfachen Sachen liegen mir mehr.
    Übrigens, ich kenne nur einen Paragraphen ohne Ausnahme: JASchG: "Verbot der körperlichen Züchtigung." Das nur mal so nebenbei :D


    Josef

    Den Kreativen erkennt man gelegentlich erst daran, dass er völlig neue Fehler macht.
    (H.-J. Quadbeck-Seeger)

  • Nö, jotwe, sooooo einfach isses auch nicht:


    Der Kläger muss nachweisen, dass er (und nur er oder sein Mandant) das Urheberrecht hat. Das ist auch nicht immer ganz einfach, vor allem bei "künstlerischen Arbeiten". Bei Technikobjekten dagegen kannst Du davon ausgehen, dass fast alles "neuere" irgendwo noch geschützt ist.


    Ob der Schutz durchgesetzt wird (oder werden kann), das ist eine andere Frage.


    Ich kann daher immer nur zur guten Recherche raten, denn oftmals ist man über die Rechtsnachfolger sehr überrascht (Beispiel das Buch "Mein K(r)ampf", übrigens nahezu unlesbar und sowieso auf dem Index, der Autor ist aber noch nicht 70 Jahre tot und sein Urheberrecht wird "treuhänderisch" vom Freistaat Bayern verwaltet).


    Quote

    Original von jotwe
    Übrigens, ich kenne nur einen Paragraphen ohne Ausnahme: JASchG: "Verbot der körperlichen Züchtigung." Das nur mal so nebenbei


    Abschaffung der Todesstrafe im Grundgesetz? Nur 'mal eingeworfen ...

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Hallo Martin!


    ...würde mich über jegliche neue Sportflugzeugkonstruktion, speziell aber solche aus der golden Ära wie die Staggerwing oder auch Mr. Mulligan, Farchild 12, Puss Moth, FW Falke u.a. von dir freuen! Meine Pitts S-2 ist nämlich als Doppeldecker ziemlich einsam in der Vitrine und
    überhaupt... ;)


    Gruß
    Norbert


    PS: Toll dein Baubericht über die Fly-Mustang!

    In Betrieb genommen: Saab 105 GF-16 von Markus/GELI


    schon wieder was dazwischengerutscht: F-5 E Tiger II von Jan Jedryka/DESIGN, Short SC-7 Skyvan von Walter Schweiger/IPMS Austria


    Geplant: angefangenes fertigstellen :S

    Edited once, last by Gelifreak ().

  • Hallo,


    noch eine Frage zum Copyright: Wie sieht es aus, wenn man nach einem Bauplan einen Modellbaubogen konstruiert und diesen dann veröffentlicht.


    Gruß


    Michael

  • Quote

    Original von bauerm
    Wie sieht es aus, wenn man nach einem Bauplan einen Modellbaubogen konstruiert und diesen dann veröffentlicht.


    Nicht anders als sonst auch, Michael - ob nun nach Bauplan, Fotos, Eigenvermessung ist egal, es kommt darauf an, was letztlich herauskommen soll/wird.


    Der Urheber des Bauplanes (angenommen, das ist nicht der Urheber des Vorbildes) hat keinerlei Rechte am Vorbild und kann auch nicht bestimmen, wofür Du den Bauplan nutzen willst. Nur darfst Du dann nicht z.B. bei Schiffsmodellen die Spantenkonstruktion im Plan 1:1 abkopieren.


    Für Nietenzähler: Wenn die Spantenkonstruktion 1:1 dem Vorbild entspricht gilt letzterer Satz natürlich nicht, etwa bei einem Langboot.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Moin zusammen,


    ...also, mal gaaaanz langsam.


    1. Martin, mach kein Quatsch und bleib hier. Du wirst gebraucht.



    2. Im Laufe des letzten Frühjahres gab es ein EU-Urteil zum Thema Firmenlogos usw. auf Modellen.
    Hierbei wurde klar festgestellt, daß Bezeichnungen und Firmenlogos auf MODELLEN nicht verboten werden können, da es sich eindeutig nicht um den geschützten Gegenstand handelt.


    Leider habe ich damals nicht alles aufnotiert, aber es ging um Automodelle von Opels, wobei GM versuchte, einen Kleinserienhersteller in die Pfanne zu hauen, was gründlich in die Hose ging.


    Was das US-Copyright angeht - das ist Auslegungssache - eine Firma fragen, ob die Nutzung ihrer Designs und Logos für ein kostenloses Modell ok ist, ist eine Frage der Höflichkeit, und kann auch mal zu positiven Erlebnissen führen.


    Freunde von mir stellen ein modernes SWAT-Team dar, und fragten bei der originalen Einheit in LA an, ob sie deren Krams kopieren dürfen.
    Die LEute dort waren völlig begeistert und haben sich einen Knoten in die Nase gefreut und bombardieren -für ein paar Fotos - die Jungs hier mit Infos und Bezugsadresse, also muss nicht immer gleich Stress entstehen.


    Ähnliches ist mir auch schon passiert, ich wurde von einer Kleinlokfirma regelrecht gefeiert usw...


    Bis denne


    Euer
    Hadu

    Vielleicht kommt der Tag, an dem mehr Leute checken, dass Idiotie nicht links oder rechts ist, sondern in erster Linie daher rührt, dass jemand ein Idiot ist! (M. Tegge)




    www.modell-und-geschichte.jimdo.com


    Mitglied der Luft'46-Gang

  • @ haduwolff:


    Es kommt letztlich immer darauf an, für welche Zwecke ein Warenzeichen geschützt wurde. Dieser Schutz kann sehr weiträumig gefasst sein, aber auch sehr eng. Bei "weiträumigem Schutz" schiesst mir der Name J.K.Rowling durch das Gehirn.


    Das aber hat alles wiederum nichts mit dem Urheberrecht zu tun, denn das Urheberrecht schützt ein Werk sofort, automatisch und umfassend. Das Opel-Logo selber etwa könnte durchaus urheberrechtlich schon "frei" sein, der Name ist es sicher und eine Bezeichnung wie "Admiral" oder "Rekord" ist eben Gemeingut. "Corsa" schon eher nicht ... weswegen ja viele Konzerne auch auf die Kunstnamen umschwenken, besser schützbar und vor allem unverwechselbar.


    Wenn Du morgen einen Nemo auf Deine Bonanza (ob 1:1 oder 1:50)pinselst, dann sei Dir eines Briefes von Disney fast sicher (die klagen übrigens gerne und viel). Hier geht es nämlich um ein urheberrechtlich geschütztes Design, konkret ein Bild, dessen Verwendung allein Disney vorbehalten ist und bei dem die darunter befindliche Oberfläche (ob Leinwand, Stahl oder was auch immer) unerheblich ist. Da zieht das Argument "Ist ein Modell!" gar nicht mehr.


    Wer auf der sicheren Seite sein will, kontaktiert den Rechteinhaber brav oder baut eben eine "Beachcraft Adamhossandlittlejoe" mit einem Clownfisch drauf.


    Das EU-Urteil würde mich ja im Detail 'mal interessieren, vielleicht findest Du noch einen Beleg?

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Das ist dem ollen Galland sein Problem ... er hat noch bis zum 9. Februar 2067 das Urheberrecht für seine Maus, aber könnte das Urheberrecht Disneys verletzt haben - nur galt damals m.W. das amerikanische Copyright nicht in Deutschland.


    Aber was meinst Du ... ob Warner Brothers die Genehmigung für diese grosse Bemalung des Schornstein der L.E. Roisin gegeben hat?