Ähm ... Moin erstmal -
Glatteis ist das Copyright immer, denn an sich ist ja schon das Grunddesign einer Cessna davon betroffen. Aber 'mal zu Deiner konkreten Frage:
Ich nehme an, Du willst nicht eine der Standardlackierungen dieser Maschinen nachbilden (diese bunten Streifen, die werksmässig aufgetragen wurden), sondern eben ein "individuelles Design". Da kommt es nun drauf an.
!. Fall - es ist ein Design, dass ein Künstler/Lackierer/Werauchimmer schon 'mal verwendet hat und das eine wirklich eigenständige Arbeit darstellt. Das ist vom Urheberrecht geschützt. Und darf nicht vervielfältigt werden ohne Zustimmung des Urhebers oder des Inhabers der Nutzungsrechte.
2. Fall - es ist ein Design, das Dir gerade durch das Hirn schoss. Damit hast Du das Urheberrecht. Diskussion beendet.
3. Fall und Diskussion wieder offen - was Dir durch's Hirn schoss, hast Du unbewusst "abgeguckt" (sekundenlang in einem Flim gesehen und durch dummen Zufall dreissig Jahre später tatsächlich genau hingekriegt). Somit wieder Fall 1.
4. Fall - Du hast Dich bei Deinem Design von einem bereits bestehenden Design bewusst inspirieren lassen, dies jedoch wesentlich abgewandelt. Eine Hommage oder Pastiche (positiv ausgedrückt) oder eine Billigkopie (negativ ausgedrückt). Da kommt es dann auf Verwechslungsgefahr, kommerzielle Nutzung etc.pp. an. Beispiel wäre ein Modell der Grzimek-Do-27, das nicht dieselben Zebrastreifen aufweist und nicht dasselbe Kennzeichen, also ein "Safariflugzeug", das der historischen Maschine zufällig ähnlich sieht. Solche Sachen werden eigentlich erst dann juristisch interessant, wenn Du in Hongkong davon eine Million produzieren und hier in Konkurrenz zu anderen Herstellern auf den Markt wirfst.