Spielregeln für Links und Bilder

  • Hallo klebrige Gemeinde,


    aus gegebenem Anlass müssen wir leider mal die Spielregeln für Inhalte und Links verdeutlichen. Nicht daß sich noch die Meinung durchsetzt, man dürfe auf Kartonbau.de nichts Externes mehr zeigen/veröffentlichen


    1. Links:
    Für die Verlinkung zu fremden Inhalten/Seiten gilt nach wie vor, dass der Link nicht zu rechtswidrigen Inhalten führen darf. D.h. bevor Ihr Links einstellt, prüft einfach mal mit dem halbwegs gesunden Menschenverstand:
    - handelt es sich um eine Piratenseite, die Raubkopien anbietet?
    - sind auf der verlinkten Seite (nicht Site!) verbotene Inhalte/Zeichen zu sehen?
    Dann liegt ihr schon zu 95% richtig! Links die hier die Antwort NEIN! bekommen sind schon so gut wie legal!


    Beispiel:
    Wenn Ihr auf - beispielsweise - einen Beitrag bei Halinski oder Orlik über eine P-51 Mustang verlinkt, dann ist es unerheblich, ob 25 Klicks weiter eine Me-109 in vollem Ornat abgebildet ist. Auf diesen Beitrag dürft Ihr selbstverständlich verlinken.


    2. Bilder:
    Selbstverständlich dürft Ihr Bilder weiterhin bei Kartonbau.de veröffentlichen. Allerdings gibt es da ein paar kleine, fast unbedeutende Einschränkungen:
    - Bilder dürfen keine verbotenen Zeichen/Symbole enthalten, auch nicht historische Aufnahmen! In Deutschland gilt nun mal Modellbau im Privatbereich immer noch als Spiel
    - Bilder dürfen nur eingestellt werden, wenn Ihr daran das Urheberrecht habt oder eine Erlaubnis des Rechteinhabers besitzt! Bei Bilder mit fremden Rechten bitte einen kleinen Hinweis anbringen wie z.B.:

    Quote


    Mit freundlicher Genehmigung des Fotografen Davel (http://www.pbase.com/davel/profile).


    Meist genügt eine kurze Email an den Rechteinhaber und schon bekommt man in der Regel die Erlaubnis, wenn man klar macht, dass es nichts Gewerbliches ist. Das gilt auch für Bilder von einschlägig bekannten Verlagen und Konstrukteuren.
    Das Gleiche gilt auch für Bilder die rechtlich geschützten Inhalt zeigen wie beispielsweise Bilder und Textpassagen aus Büchern oder ähnlichem.


    3. Scans:
    Scans sind für Verlage eine Art rotes Tuch und sehr beliebt für teure Abmahnungen. Erst diese Wochen mussten wir ein Thema rausnehmen, da uns der Rechte besitzende Verlag dazu aufforderte Gott sei Dank schlugen Sie nicht gleich auch noch mit der Gebührenkeule eines Winkeladvokaten um sich.
    - Für Scans mit Inhalten, die rechtlich geschützt sind, aber keine Baubögen sind, gilt das gleiche wie für Bilder mit rechtlich geschützten Inhalten. (Scans aus Büchern, Zeitschriften etc.)
    - Bei Scans von Baubögen dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden, keine ganzen Seiten/Bögen. Am Besten schneidet Ihr dabei auch noch Teile, so daß deutlich wird: Scan nicht zum Bau geeignet! oder aber ihr vermeidet hier einen Scan und fotografiert den Bogen schön perspektivisch. Schaut auch, dass der Scan keine gute Qualität hat (max. 72 bis 100 dpi) oder verzerrt das Seitenverhältnis.


    Schöne Grüsse


    René


    :usenglish:


    Rules of the game for posting links and images


    Dear glueing community,


    for the reason given we would like to stress out the rules of the game for contents and links. Just to prevent that everyone thinks that nothing external is allowed to be shown here at kartonbau.de.


    1. Links:
    The rule for linking to other content or sites is still that they must not lead to content that is against the (german) law. This means, before posting a link just check with common sense the following:
    - is the site a pirate site offering illegal copies?
    - does the linked page (not the site!) show any forbidden content or signs (swastikas)?
    Then you are on the right way in 95% of the cases. Links getting the answer "No" at this point are likely to be legal!


    Example:
    If you are linking in a thread to Halinski or Orlik regarding the P-51 Mustang then it does not matter if 25 clicks later a Me-109 is presented with original swastikas. This link is allowed without problems!


    2. Images:
    Of course you are still allowed to show images at kartonbau.de. However there are a few almost insignificant restrictions:
    - The images must not contain forbidden symbols, this holds true for historical images, too! For the law cardmodelling is regarded as playing not as historic research in Germany.
    - Images are only allowed to be posted if you are holding the copyright or have the permission of the copyright owner! For images which are copyrighted please add a small note like e.g.: With kind permission of Mike the Photographer.


    In most cases a short email to the copyright owner will do the job. You will get the permission if you tell them its not for anything commercial. This is also true for images by well-known publishers and designers.
    The same is true for images that show copyrighted material like images and text passages of books.


    3. Scans:
    Scans are like a red rag to a bull for publishers and are in their focus for written (and payable) warnings. Just this week we had to delete a thread because the copyright owning publisher asked us to. Luckily in this case they did not ask a lawyer to do this.
    - For scans of copyrighted material which are not cardmodel kits the same rule holds as for the photos of these materials (e.g. scans of books and magazines)
    - Scans of cardmodels are only allowed to be published partly, not in complete pages. The best thing is to even cut the parts so that it becomes clear that "the scan can not be used for building"...or you omit the scan completely and make a photo from an angle. Make sure the scan is low quality like 72 or 100 dpi or alter the aspect ratio.


    With kind regards


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Eine Ergänzung dazu:


    Presse- oder ähnliche Berichte aus dem Netz dürfen ebenfalls nicht einfach per Kopieren -> Einfügen komplett verwendet werden. Erlaubt sind lediglich ein "Appetithappen", z. B. das Fettgedruckte, das normalerweise am Anfang steht oder ein einzelner Absatz aus dem Gesamttext. Dann folgt der Satz "Kompletter Artikel unter Direktlink" und darunter "Quelle: Link zur Hauptseite. Das hat uns ein befreundeter Lokalsport-Journalist mal geflüstert, nachdem wir in unserem Sportforum gerne mal seine Artikel verbraten haben. Er sagte, wir sollten das besser so machen, bevor der Verlag drauf aufmerksam wird. *flöt*


    Ich habe zum Thema Bilder"klau" einen aktuellen Artikel bei web.de gefunden habe, so ungefähr, wenn auch nicht zwingend mit dem Zitat-Fenster, sollte das dann aussehen: :)


    Quote


    (...) Carsten Knobloch verflucht den Sonntag vor zwei Jahren, als er der Welt in seinem Weblog erzählte, dass es bei ihm Bockwürstchen zu essen gibt. Es war ein verkaufsoffener Sonntag, der 30-jährige IT-Systemelektroniker arbeitete im Computerladen, es gab Würstchen aus der Dose. "Fast wie beim Fußball - nur ohne Bier", schrieb Knobloch in sein Blog und illustrierte den Eintrag schnell mit einem Würstchen-Symbolbild aus dem Internet. 210 Leute haben die prosaischen Zeilen seither gelesen.


    Dann kam Post vom Anwalt der Betreiber der Website "Marions Kochbuch": Abmahnung, Knobloch soll das der Kochseite gehörende Bockwurst-Bild entfernen und bis zum 7. Mai 699,40 Euro überweisen. Streitwert des Wurstfoto-Klaus: 6000 Euro. (...)


    Kompletter Artikel unter http://magazine.web.de/de/them…n-Hugh-und-Bockwurst.html


    Quelle: http://web.de



    Bei Tageszeitungsartikeln, die nur als Printversion vorhanden sind, gilt: Auf keinen Fall als Grafik o. Ä. scannen, abtippen (oder natürlich per Textbridge scannen) ist erlaubt, einstellen aber erst, wenn die aktuelle Ausgabe nicht mehr verfügbar ist, also bei Tageszeitungen schon am nächsten Tag. Die Quelle mit Datum sollte drunter, also z. B. "Bild" vom 9.5.07, und die Verlage sind einem im Zweifel vielleicht auch mal wohlgesonnen, wenn man den Link zur Startseite reinsetzt, auch wenn der Artikel da gar nicht eingestellt ist.


    Ich habe das zwar nicht anwaltlich checken lassen, aber ein Journalist sollte das ja eigentlich wissen...

    Wenn 160g-Karton kochen könnte - ich würd' ihn heiraten! :D

    Edited 3 times, last by panzer ().

  • Hallo René! Hallo Wilfried!


    Wie sind die Spielregeln beim Copyright wenn ein Buch vor längerer Zeit erschienen aber nicht mehr lieferbar ist. Der Verlag existiert aber noch. Gibt es eine zeitliche Begrenzung des Copyrights??


    Schöne Grüße

  • Hallo Ludwig,


    ganz pauschal und ohne Sonderfälle - derer es einige gibt - kann man grob sagen, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werks erlischt.


    Natürlich geht das Urheberrecht auch auf etwaige Rechtsnachfolger über. Also Vorsicht: Verlag/Autor weg, heißt nicht kein Rechteinhaber mehr da.


    Schöne Grüsse



    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • hallo


    wenn man ein eigens gebautes Modell detailgetreu in der gleichen Art (selber Winkel /Abstand usw.) fotografiert , wie es auf dem Tiltelbild des Baubogens vom Verlagsfotografen abgelichtet wurde, ist das auch ein verstoss gegen das Urheberrecht ?

  • Hallo, Sebastian,


    wie Du bereits geschrieben hast, bist DU der Urheber des Modells. Wie willst Du dann gegen Dein Recht als Urheber verstoßen?


    Um aber auch eine Antwort auf Deine Frage zu formulieren: Nein!


    Old Rutz

    Gründungsmitglied der HobbyModel-Gang und Luft46-Gang

  • Quote

    Original von rutzes
    Kann sich nur um femto-Sekunden gehantelt haben ;)


    der alte Sack


    Da hat mich doch interessiert, was eine femto-Sekunde ist:


    1000^ -5 = 0,000 000 000 000 001 sek.


    Der Renne ;)

    ....es ist 5 vor 33

    Demokratie ist alternativlos!

    "sei a Mensch"

  • Hallo René,


    ich habe eine ganze Menge von Büchern, die dieses Alterskriterium (z.B. Erscheinungsdatum 1857) erfüllen. Die Bilder oder Texte sind zum Teil hochinteressant. Den Verlag gibt es nicht mehr, der Autor ist tot. Wie ist die Rechtslage eigentlich, wenn es von diesem Original ein Reprint gibt? Hat dann der Reprintverlag alle Rechte an dem Original erworben oder darf man nach wie vor aus dem Original Bilder oder Textauszüge veröffentlichen? Was ist, wenn mir nicht bekannt ist, dass es ein Reprint gibt?
    Hoffentlich raucht Dir Dein Kopf nach dem Lesen nicht zu sehr.


    Liebe Grüsse Liekedeeler

    Was kümmert es die See, welcher Teil gerade Welle ist.

  • Sorry, wenn ich hier jetzt gerade ganz großes Durcheinander verursache.


    Ich habe den Eindruck, die Frage von Sebastian ist falsch verstanden worden.
    Hier noch einmal seine Frage:



    Quote

    Originally posted by Sebastian R.
    hallo


    wenn man ein eigens gebautes Modell detailgetreu in der gleichen Art (selber Winkel /Abstand usw.) fotografiert , wie es auf dem Tiltelbild des Baubogens vom Verlagsfotografen abgelichtet wurde, ist das auch ein verstoss gegen das Urheberrecht ?




    ich denke, er meint:



    wenn man ein selbst gebautes (nicht selbst konstruiertes!) Modell detailgetreu in der gleichen Art (selber Winkel /Abstand usw.) fotografiert , wie es auf dem Tiltelbild des Baubogens vom Verlagsfotografen abgelichtet wurde, ist das auch ein verstoss gegen das Urheberrecht ?


    (So macht seine Frage auch Sinn).



    Gruß,
    Torben

  • Solange es sich nicht um eine "künstlerische" Aufnahme handelt, sondern um ein Foto ohne besondere Effekte, kann man das nachgestalten, wie man lustig ist. Man muss sich jedoch darauf gefasst machen, dass unter Umständen der Verlag sein Urheberrecht einfordert, wenn das Bild allzu gleich ist - dann muss man nachweisen können, dass man die Aufnahme selber gemacht hat.


    Zum Thema Reprint gilt immer noch § 64 Allgemeines - "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Wer meint, durch einen Reprint ein neues Urheberrecht zu erzeugen, der ignoriert § 2 Geschützte Werke (2) "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Ein Reprint kann keine persönliche geistige Schöpfung sein.


    Interessant könnte es allerdings werden, wenn der Inhaber des Urheberrechts das ausschliessliche Nutzungsrecht auf (sagen wir 'mal) 1.000 Jahre vergeben hat - siehe "Peter Pan". Solche Verträge sind jedoch die absolute Ausnahme.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

    Edited once, last by Bernd B. ().

  • Quote

    Original von Vater und Sohn
    ...
    wenn man ein selbst gebautes (nicht selbst konstruiertes!) Modell detailgetreu in der gleichen Art (selber Winkel /Abstand usw.) fotografiert , wie es auf dem Tiltelbild des Baubogens vom Verlagsfotografen abgelichtet wurde, ist das auch ein verstoss gegen das Urheberrecht ?


    ...


    Klare kurze Antwort:


    NEIN.

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

  • Quote

    Original von Wilfried
    Plagiat-Director


    Ich denk, den kenn ich auch..... :D


    JA, Wiesel hat Recht, sozusagen ;)


    Bitterlich für den Verlag ist, wenn Deine Bilder und somit das gebaute Modell, schöner als die Modellbilder sind.


    Servus
    René

    ....es ist 5 vor 33

    Demokratie ist alternativlos!

    "sei a Mensch"

  • Liebe Leute,


    ohne Euch zu nahe zu treten zu wollen:
    Ich bin erstaunt, wie schnell ihr zu so einer eindeutigen Entscheidung
    kommt.
    Eine Nachstellung eines Fotos kann m.E. durchaus gegen das Urheberrecht verstoßen.


    Ich habe z.B. dies hier gefunden:


    http://www.lawmas.de/database/…014924ccb8b0f5cc3f532ee2f




    Selbst, wenn es in dem Urteil um eine Landschaftsaufnahme geht (nicht Nachstellung einer Modell-Aufnahme), so sind Parallelen da:


    Der Fragesteller gab einige Bedinungen vor - selber Winkel, selber Abstand u.s.w..
    Genau darum geht es auch in dem Urteil: eine genaue Nachstellung eines Fotos kann u.U. dem Urheberrecht unterliegen.
    Ob das in dem Fall des hier zu fotografierenden Modells so ist, vermag ich nicht zu beurteilen, aber das eindeutige NEIN erscheint mir zweifelhaft.


    Beste Grüße,
    Torben

  • Torben,


    das ist exakt die Einschränkung, die ich oben meinte:


    Quote

    Solange es sich nicht um eine "künstlerische" Aufnahme handelt, sondern um ein Foto ohne besondere Effekte, kann man das nachgestalten, wie man lustig ist.


    Das Foto in dem Link ist ja kein einfaches Landschaftsfoto - es hat gewisse Gestaltungselemente und Effekte. In diesem Fall dürfte das Paar den Ausschlag für die gerichtliche Entscheidung gegeben haben, denn eine Gegenlichtaufnahme aus einem bestimmten Winkel allein dürfte sehr in der Grauzone liegen. Nimmt man dann jedoch eindeutige Staffage dazu, wird ein (kopierter) Schuh draus.


    Dabei ist es übrigens erstmal vollkommen egal, wie das Originalbild entstanden ist - ob etwa das Paar Komparsen waren oder zufällig am Ort, ob hier lange geplant wurde oder nur ein Schnppschuss von höchster Qualität gelang.


    Für Hobbyisten würde dies bedeuten: Ist es ein einfaches Foto von vorne rechts, dürfte man kaum mit dem Urheberrecht ins Gehege kommen - zumal ja auch das fotografierte Objekt ein anderes ist, als das im Originalbild gezeigte. Sind im Originalbild aber "Extras" und werden die vom Kopisten zum Verwechseln ähnlich eingesetzt, dann geht's auf's Glatteis. Hier beginnt nämlich das Gebiet der "gestalterischen Mittel", die die "persönliche geistige Schöpfung" deutlichst ausmachen.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Hallo Torben,


    wenn es tiefer in die Materie gehen soll, dann empfehle ich das Studium der einschlägigen Internet-Communities á la fotocommunity.de oder entsprechende Fotografie-Foren wie dslr-forum.de oder nikon-fotografie - um nur zwei zu nennen.


    Die kennen sich mit der Materie zu Fotografien und deren Plagiate sicherlich besser aus. Zumal das Thema auch immer wieder Gegenstand von Leserbriefen und entsprechenden Rubriken "Fotorecht" in den diversen Fotozeitschriften ist.


    Eines nur ist klar - im Bereich Fotografie gibt es mit die breiteste Grauzone, in der man sich als "Fotograf"/Bildersteller bewegt. Denn eigentlich ist alles schon einmal dagewesen. ;)


    Schöne Grüsse



    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Die Grauzone ist gar nicht so breit - sobald das Urheberrecht greift, ist eine Kopie verboten. Die Frage ist immer nur, wann das Urheberrecht eindeutig zu greifen beginnt und ab wann es auch juristisch relevant wird.


    In dem verlinkten Rechtsfall wurde ein künstlerisches Foto fast platt nachgestaltet und dann kommerziell vermarktet, da kann man eigentlich von einem Rechtsstreit schon bei Beginn ausgehen. Selbst die Begriffe "Hommage" und "Inspiration" greifen hier nicht mehr ...


    Letztlich sollte sich jeder Fotograf merken ... ein plattes, glattes "Nein!" oder "Ja!" gibt es beim Urheberrecht selten, man muss den Einzelfall in allen Aspekten beurteilen.

    Gruss von Bernd (de feckin' German)

  • Hallo,


    danke, René und Bernd!



    Zitat Bernd:
    "ein plattes, glattes "Nein!" oder "Ja!" gibt es beim Urheberrecht selten"


    Zitat René
    "Eines nur ist klar - im Bereich Fotografie gibt es mit die breiteste Grauzone, in der man sich als "Fotograf"/Bildersteller bewegt"



    genau das ist es, worauf auch ich hinaus wollte.



    Grüße,
    Torben