Hallo,
Ich hätte da mal rein aus Prinzip die Frage wie das rechtlich so ist.
Muss man da (bei verkauf oder auch nur weitergeben) des Zusatz den Bausatzhersteller fragen ? Bzw. noch schlimmer den Hersteller des Originals ?
Hallo,
Ich hätte da mal rein aus Prinzip die Frage wie das rechtlich so ist.
Muss man da (bei verkauf oder auch nur weitergeben) des Zusatz den Bausatzhersteller fragen ? Bzw. noch schlimmer den Hersteller des Originals ?
hmm ok
ich bastle ja an der Mig-29 von GPM rum......
Da sind bisher ja das Triebwerk, die Kanone und ein Radar entstanden, die nicht im Bausatz sind, sondern die ich konstruiert habe.
Darf / kann ich diese Bauteile weitergebenm bzw. verkaufen ?
Brauch ich dazu kein Einverständnis von GPM oder muss ich mir die Erlaubnis von GPM holen oder gar von russischem Konstruktionsbüro, das die MIG in real herstellt.....
(das ist mal nur das Beispiel, aber es intressiert mich auch allgemein)
Ich weiss, dass das hier keine Rechtsberatung ist, aber evt hat sich ja schon jemand mit der Problematik beschäftigt....
Ich würde einfach mal die fertigen "Zusatz-Teile" als PDF oder so an den Herausgeber schicken. In der Vergangenheit habe ich damit nur gute Erfahrungen gemacht - ok, es waren keine Firmen wie GPM - aber wenn die Teile wirklich gut sind, und denen gefallen, kann es durchaus sein, das dann die Teile als Zurüst-Set angeboten werden, und was für Dich dabei rausspringt, musst du verhandeln.
Eine Goldene Nase kannst Du damit eh nicht verdienen, es ist vielmehr die Anerkennung, das Dein Name offiziell erwähnt wird.
hmmm ja
da hab ich mir gedacht .....
naja mal sehen.
Explizit für GPM wirds wohl eher nicht, da ich immer dem freiheitlichem Gedanken verhaftet bin
Danke
BTW : was heisst denn SPAO
QuoteOriginal von Jörg Schulze
SPOA ? keine Ahnung.
SPAO = Staff and Public Affairs Officer
Mist mach langsamer hier =)
QuoteOriginal von Jörg Schulze
SPAO = Staff and Public Affairs Officer
Für die nicht englischsprechenden Freunde: Zuständig für Masten und öffentliche Affairen (z.B. im Park...)
Viele Grüsse
Michael
QuoteOriginal von Michael Urban
Für die nicht englischsprechenden Freunde: Zuständig für Masten und öffentliche Affairen (z.B. im Park...)
Viele Grüsse
Michael
HEHE das war SPAM aber der war gut :prost: :prost: :prost:
QuoteOriginal von Jörg Schulze
Also wenn sich die Teile explizit auf ein Modell von GPM bezieht, dann benötigst Du die Genehmigung von GPM.
Möchte ich stark bezweifeln - die Teile, die er erstellen will, lassen sich zwar ideal zusammen mit mit dem Bausatz von GPM verwenden, stellen jedoch eine eigene schöpferische Leistung dar. Dafür ist keine Genehmigung von GPM erforderlich.
Diese wäre erst von Nöten, wenn sich Teile eindeutig auf GPM-Vorlagen beziehen (zum Beispiel in der Form deckungsgleiche Bemalungsvarianten, dabei stellt dann ja die Grundform des Bauteils geistiges Eigentum von GPM dar) oder die Teile unter/mit dem Logo GPM verkauft werden sollen. Was es mit dem ominösen Brief von S&S auf sich hat, kann ich so nicht beurteilen, eventuell wurde da ja ein Pappbauteil 1:1 als Ätzteil kopiert.
Bietet man die Teile dagegen als reine Zurüstteile an, mit einem Texthinweis, dass sie zum GPM-Grundbausatz passen, dann ist das durchaus legitim. Ist in der Sparte Plastikmodellbau ein eigener Industriezweig ... "Umbauset zum Basismodell XYZ"
Allerdings ...
Ideal bei solchen Aktionen ist der vorherige Kontakt zum Hersteller des Originalmodells, das kann nur nützlich sein und Vorteile bringen. Wie z.B. eine "Mini-Kooperation" im Vertrieb oder ein Hinweis im Originalbogen.