Als totaler N00bie in der Materie mal ne Frage:
Darf ich ein Objekt (Schloß, Kloster, Burg) als Bastelbogen
nachbauen und dann kommerziell vertreiben?
Ich benötige doch wohl die Einstimmung des 'Objektinhabers' dazu.
Oder sehe ich das falsch?
Objektrechte
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