Herausgebende Stelle: Kriminaldirektion Trier
12.04.2006 09:18
Hoppstädten-Weiersbach, Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach setzt nach Sachbeschädigung Belohnung aus
Am 27. März 2006 wurde an dem Gebäude des Kindergartens in der Gemeinde Hoppstädten-Weiersbach ein Vergehen der strafbaren Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86 a StGB durch Bemalen mit so genannten Graffiti festgestellt.
Der dabei entstandene Schaden beträgt mindestens 100 Euro. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat in der Zeit zwischen dem 24. März, 16.30 Uhr und dem 27. März, 14.30 Uhr, begangen wurde.
Die bisherigen Ermittlungen führten nicht zur Aufklärung der Tat.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, eine Belohung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt. Die Auslobung gilt bis Ende Juli 2006 auch für Hinweise auf andere Fälle der strafbaren Sachbeschädigung durch Graffiti, sofern der durch sie verursachte Schaden 50 Euro übersteigt.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgenommen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
Hinweise werden erbeten an das sachbearbeitende Kommissariat der Kriminaldirektion Trier, Telefon 0651/2019-126, oder an jede andere Polizeidienststelle.