ich bleib bei meinen Kirchen, da brauche ich wenigsten keine Lizenz vom lieben Gott
Tut mir leid Harald, aber auch hier bist Du nicht sicher, denn die Rechtsprechung "verweltlicht" das Problem einfach, siehe hier. Da könnte ja sonst jeder kommen und mir meine Visionen mopsen
Und kommt mir nicht mit Helmut Schmidt und wer Visionen hat, der... denn die - siehe hinter dem Link zum Artikel - sind trotzdem geschützt 
Kann man sich als Normalbürger nicht vorstellen, was das (deutsche) Recht alles bereithält, einen zu verunsichern.
Also zum einen haben Normalbürger damit ja nicht im Ansatz zu tun. Und wer hier privat konstruiert auch nicht. Spätestens, wenn Deine wunderbaren Kirchenkonstruktionen als Download auf dritten Seiten für Geld eingestellt werden, wäre vermutlich auch für Dich und zurecht der Spaß vorbei. Und wer sich Plagiate bestellt, mein Prada-Necessaire ist selbstverständlich echt, auch wenn es nur 3,99 Euro gekostet hat, kann sich auch als Normalbürger nicht einfach hinter Nichtwissen verstecken.
Da bei etlichen Menschen immer wieder der Eindruck besteht, das sei alles neu oder die EU sei an allem Schuld, dem sei ein Blick in die Vergangenheit gegönnt, Stichwort Kunst-Urhebergesetz von 1907. Kein Markenrecht, aber wir haben hier ja eine sich überlagernde Rechtssituation. Das funktionale Möbelstück "Freischwinger" hat die Gerichte jedenfalls seit 1930 bis 1932 bis zum Reichsgericht und über Jahrzehnte auch danach immer wieder beschäftigt.
Vielleicht besteht ein enger Zusammenhang zwischen Kreativität und Juristerei ja auch darin, dass Juristen schon immer zur Avantgarde der Künste gehörten, von Goethe über Kafka, Kandinsky und Klaus Staeck bis zu Helmut B. - einem unserer kunstfertigsten Kartonbauer. Wer jetzt meint, Jura sei denen schlicht zu langweilig gewesen, könnte Recht haben. Den Künstlern wohnt das Rechthaben anscheinend weiterhin inne, vor allem wenn es um ihre Werke geht 