Moin Frank,
gefällt mir sehr gut!
Mfg
Johannes
Moin Frank,
gefällt mir sehr gut!
Mfg
Johannes
Moin Peter,
das sind Ersatzfarbflächen. Die legen einige Konstrukteure gerne an. Damit kannst du dir bei Bedarf farbgetreue Ersatzteile schnitzen, oder auch eventuell aufgetretene Spalten schließen.
Mfg
Johannes
Moin,
wieder eine "Kurz"fassung von einigen der interessantesten Fragen:
Für dich alleine könnt ihr tun und lassen, was auch immer ihr wollt. Probleme kann es erst bei der (auch kostenfreien) Veröffentlichung geben.
Nein. Der Markeninhaber kann Wort und Bildmarken beliebig oft verlängern lassen. Die Marke Mercedes-Benz wurde zB am 25.04.1925 angemeldet und ist letztes Jahr für weitere 10 Jahre verlängert worden. Das sind dann schon 110 Jahre.
Wenn eine Marke 5 Jahre nicht geschäftlich genutzt wurde, kann man aber hingehen und die Markenlöschung beantragen. Das muss aber aktiv beantragt werden, von alleine passiert da nichts.
Übers DPMAregister. Aber da muss man tierisch aufpassen und sollte Grundkenntnisse im Markenrecht mitbringen, sonst kann man da auch übel auf die Klappe fliegen.
Nehmen wir das alte Mercedes Logo. Diese Wort-/Bildmarkeneintragung hat keinen Schutz: https://register.dpma.de/DPMAr…rke/registerIR?AKZ=321169 Jetzt könnte man annehmen, das man das Logo dann benutzen darf, ist ja nicht geschützt, oder? Nope: https://register.dpma.de/DPMAr…rke/registerIR?AKZ=447761
Und selbst wenn beide nicht geschützt wären, düfte man das Logo trotzdem nicht anderweitig benutzen, weil die den Text "Merceds Benz" enthält und das als Wortmarke geschützt ist. Marken können sich in der Hinsicht also auch überlagern.
Außerdem gibt es die sogenannten Nizza-Klassen, die angeben für welche Bereiche eine Marke gilt. Wenn Marke XYZ für Kleidung eingetragen ist, dürfte ich also theoretisch hingehen und unter der Marke XYZ Limonade verkaufen.
Dazu kommt allerdings noch, das Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung entstehen kann. Wäre Coca-Cola zB keine eingetragene Marke, dürfte ich trotzdem keine Limonade mit dem Namen verkaufen. Denn Coca-Cola wäre trotzdem markenrechtlich geschützt. Und das kann dann auch wieder die Nizza-Klassen aushebeln. Ein Auto mit Coca-Cola als Marke dürfte ich auch dann nicht auf den Markt bringen, wenn Coca-Cola die entsprechende Nizza-Klasse nicht eingetragen hat (vmtl. haben sie es nicht, die Marke ist aber irgendwie komisch eingetragen. Normalerweise stehen alle Nizza-Klassen in einem Eintrag, die haben aber irgendwie scheinbar pro Nizza-Klasse einen eigenen Eintrag
).
Kurzum: Es ist kompliziert.
Der Inhaber steht im DPMAregister Eintrag. Wie man den dann kontaktieren kann, ist aber eine ganz andere Geschichte.
Für Modellbauer und vor allem Hersteller sind das erstmal spannende Urteile. Gibt mittlerweile sogar 3 Stück davon (alle aus dem Gedächtnis, kann mich in Details also irren):
Alle drei Urteile haben eins gemein: Das BGH sagt, das eine Nutzung für Originaltgetreue Modelle okay ist, weil der Verbraucher das erwartet und erkennen kann, das das keine offiziellen Opel/VW/Dachser Produkte sind.
Klingt ja erstmal sehr gut. Man könnte daraus verstehen, das wir im Modellbau dann fein raus sind. (Und mein persönliches Verständnis sagt das auch.)
ABER:
Die drei Fälle haben noch was gemein: Sie sind alle vorm BGH gelandet, vorher also alle durch mehrere Instanzen gegangen. Wer keine Genehmigung einholt, riskiert nach wie vor abgemahnt zu werden. Und selbst wenn das erste Gericht die Nutzung erlauben sollte, kann (und wird vermutlich) der Markeninhaber in Berufung gehen. Und sich vor Gericht gegen einen großen Konzern zu wehren wird sehr schnell, sehr teuer, gerade wenn es durch mehrere Instanzen geht.
Das ist ein klassischer Fall davon, das "Recht haben" nicht zwingend auch "Recht bekommen" beinhaltet.
Und darauf haben wir wie gesagt keine Lust und gehen bei unseren Downloads auf Nummer sicher: Wo keine Marke, da auch definitiv keine Markenrechtsverletzung. Und da wo eine Genehmigung vorliegt, da ist die Nutzung dann auch definitiv okay.
Mfg
Johannes
P.S. Disclaimer: Ich bin nach wie vor kein Anwalt und meine Markenrechtsvorlesung ist mittlerweile auch ~8 Jahre her.
Moin Harald,
sofern du keine direkten Kontakte hast, empfiehlt sich immer die PR Abteilung. Ist ja auch eine Form von Werbung. Ansonsten die Webseiten durchsuchen, was es da sonst noch für Kontaktmöglichkeiten gibt. Ob man eine Antwort kriegt oder nicht, ist aber immer ein Glücksspiel...
Die DB hat in der Vergangenheit für Walters gläsernen Zug wohl auch die Nutzung vom Bundesbahnkeks erlaubt. Aber selbst wenn sie dir antworten, ist es immer eine Frage ob sie es erlauben, oder nicht.
Für nen ausführlichen Exkurs ins Markenrecht ist es mir gerade zu spät...
Daher die stark vereinfachte Antwort: Die Nutzung von Logos kann erlaubt sein, sie kann aber auch verboten sein. Selbst wenn sie theoretisch verboten ist, gab es in der Vergangenheit BGH Urteile, die es für Modelle dann doch wieder erlaubt haben. Das Markenrecht ist kompliziert.
Da wir als Hoster im Zweifelsfall auch abgemahnt werden könnten, machen wir es uns lieber einfach und erlauben generell keine Markennutzung, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Mfg
Johannes
Hi,
we have a category for all News from publishers that don't have their own category, like Angraf. Thats where i've moved your thread.
However these categories are rarely used nowadays. Most new releases (as well as rumours) are shared over in this thread:
Johannes
Moin,
Als Ergänzung dazu:
Joachims Bögen sind nicht im A4 Format, sondern ein Stück kleiner. Da ist es dann umso wichtiger, das man wirklich immer die Option "tatsächliche Größe" verwendet. Sonst pfuschen da die meisten Drucker rum.
Mfg
Johannes
DSM, Schreiber, HMV, IPCY
Gabs nicht auch noch eine von den Willhelmshavenern?
Aber ich fürchte der Titel dürfte weder an die Bremen, noch an die Titanic gehen. Sondern an die Bismarck. Die hat ja gefühlt jeder größere osteuropäische Verlag früher oder später mal auf den Markt geschmissen ![]()
Die Software zählt auch nur manchmal richtig.
Wo kriegst denn das dünne Papier her?
Ich nehme da immer ein normales Blatt mit 80g/m^2 und spalte das einfach mehrfach, bis ich Bögen der gewünschten Stärke habe ![]()
Joa, wir waren da, aber eher schweigsam ![]()
Du schienst aber auch technische Probleme gehabt zu haben: Gehört haben wir von dir nämlich nichts, deine Kamera war nur ne Fehlermeldung und meinen Gruß hast du offensichtlich ja auch nicht mitbekommen…
Naja, vielleicht in zwei Wochen wieder; jetzt haben wir die Tafel auch aufgehoben. War aber ein produktiver Abend, habe 2 Standard PE Platinen gezeichnet. Prototypen gibts vlt. in Mannheim zu bestaunen ![]()
Und für diejenigen, die kein französisch sprechen, bin ich nachher wohl auch wieder dabei ![]()
Wobei ich die Preise schon enorm finde.
Also für nen enormen Preis hätte ich wohl auch eine über ![]()
Du meinst doch den Beitrag "Virtueller Ausstellungsraum" von 2020? Leider scheint der LInk da nicht mehr zu sein, nur ein Link zu käuflich zu erwerbenden Modellen von Walter.
Meint er nicht:
Moin,
Vorschläge habe ich als nicht Hannoveraner leider keine, aber sofern es mit den Öffis erreichbar ist, bin ich für so ziemlich alles offen. Mitbringen kann ich ja ohnehin immer nur wenig.
Mfg
Johannes
90° sind es sowieso, das gibt die Mechanik vor: wenn bei 0° und 180° ein Totpunkt liegt, dann sind 90° bzw 270° maximal weit davon entfernt. Oder anders gesagt: Wenn wir mit einem Rad im Totpunkt liegen und keinen Drehmoment haben, erzeugen wir am anderen Rad gerade den maximalen Drehmoment.
Ich bezog mich mit dem letzten Satz auf die Tatsache, das in Deutschland das rechte Rad typischerweise "vorläuft". Könnte theoretisch ja auch genau andersrum sein. Deine Schlussfolgerung mit Hanomag dürfte aber trotzdem stimmen ![]()
Moin,
Das würde bedeuten, dass alles vor 1956 kein Problem sein dürfte
Alles ist so ein Wort, das man im Recht nie in den Mund nehmen sollte.
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Alle Lichtbilder, die bis 1975 veröffentlicht wurden, oder seitdem nie veröffentlicht wurden, genießen in Deutschland also keinen Urheberrechtsschutz mehr. Soweit so gut.
Für Lichtbildwerke gelten aber die regulären 70 Jahre nach Tod des Erstellers. Und das könnten, wenn es richtig doof läuft, auch mal 150 Jahre nach Erstellung sein.
Der Unterschied zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken ist mal wieder typisch schwammig. Da gab es wohl auch schon den ein oder anderen Prozess drum. Ob ein Foto jetzt ein Lichtbild, oder ein Lichtbildwerk ist, lässt sich so pauschal also nicht sagen.
Die meisten Postkarten, die ein einfaches Fotomotiv tragen, dürften meiner Meinung nach aber eher in die Kategorie Lichtbilder fallen. Sind sie allerdings besonders gestaltet, oder das Motiv inszeniert, wäre ich vorsichtig. Denn dann könnten sie durchaus auch als Lichtbildwerk durchgehen, wodurch der wesentlich längere Schutzzeitraum greift.
Mfg
Johannes
Disclaimer: bin immernoch kein Anwalt
Moin Robert,
Jetzt muss ich nur herausfinden, in welchem Winkel zueinander die Räder verdreht stehen müssen. Nach den Seitenrissen müssten es 90° sein, keine Ahnung ob das plausibel ist.
Ist nicht nur plausibel, sondern sogar korrekt!
Falls dich die technischen Hintergründe interessieren:
Die Treibräder sind über den Treibzapfen mit der Treibstange verbunden, die wiederrum über den Kreuzkopf mit der Kolbenstange verbunden ist. Dadurch kann die rein horizontale Bewegung des Kolben und der Kolbenstange auf die Treibräder übertragen werden.
Wir haben also ein Rad und mit dem Treibzapfen einen Angriffspunkt, der nicht in der Mitte des Rades liegt. Hier wird also ein Drehmoment erzeugt:
Drehmoment = Kraft * Hebelarm * sin(Angriffswinkel)
Der Angriffswinkel steckt über einen Sinus mit drin. Der Sinus ist bei 90° und 270° maximal (=1), aber bei 0° und 180° ist er 0, wodurch auch das Drehmoment 0 wird. Das ist genau dann der Fall, wenn Treibzapfen, Treibstange und Kolbenstange exakt in einer Linie liegen, der Treibzapfen also ganz links oder rechts am Rad ist und der Kolben maximal ausgefahren/eingefahren ist. Das sind die sogenannten Totpunkte, da hier keine Kraft übertragen werden kann.
Wären die Treibräder auf beiden Seiten gleich, oder um 180° verdreht ausgerichtet, könnten beide Seiten im Totpunkt zum Stillstand kommen. Wenn beide Seiten keine Kraft übertragen könnten, säße man schlichtweg fest und müsste die Lok erstmal anschieben um die Räder wieder in eine andere Position zu bringen. Ist aber eins der Räder um 90° verdreht, kann immer mindestens ein Rad Kraft übertragen.
In Deutschland ist es wohl üblich, das das rechte Rad 90° vorläuft. Hat aber nur "haben wir immer schon so gemacht"-Gründe, einen technischen Vorteil ergibt das natürlich nicht. Ob das im Ausland auch so war, vermag ich nicht zu sagen.
Mfg
Johannes
Moin,
Da wurden Achsen beweglich eingebaut,
Tendenziell ja sowieso eine gute Idee ![]()
Wie Andy schon sagte: Das Problem sind die unrealistischen Modellradien. Ich hab mal versucht das grob zu schätzen und bin zum Ergebnis gekommen, das du wohl etwa einen 100 m Radius geplant hast. Selbst die kleinsten (heute) regulär verbauten Weichen haben aber schon einen Abzweigradius von 190 m. Entweder du planst den Radius nochmal um, oder du musst ein bisschen tricksen.
Du könntest die Achsen zB seitlich etwas verschiebbar bauen, den Drehzapfen vom Drehgestell etwas kleiner als die aufnehmende Öffnung bauen (so dass es dann am Stück seitlich verschoben werden kann), oder einen Trick anwenden, der früher wohl tatsächlich auch bei der echten Bahn Anwendung fand: In engen Kurven hat man gerne mal die Spurweite etwas aufgeweitet um sich dadurch mehr Spielraum zu verschaffen.
Mfg
Johannes
Moin,
vielen Dank für die vielen Bilder und herzlichen Glückwunsch an Helmut und die anderen Gewinner!
Mfg
Johannes
Moin hänschen,
Und von einem x-bowschiff darf ich kein Modell rausbringen, weil da Lizenzgebühren anfallen? Ich möchte da kein Fass aufmachen, aber wie krass ist denn das???
Willkommen im Markenrecht.
Ulstein hat sich nunmal die Form an sich als 3D-Marke eintragen lassen, wodurch sie bis mindestens 2034 geschützt bleibt:
DPMAregister | Marken - Auskunft zu einer Unionsmarke
Damit brauchst du zwingend eine Lizenz, wenn du ein Modell davon rausbringen willst. Egal ob kommerziell, oder nicht. Und da ist es dann nun mal Ulsteins "gutes" Recht eine Lizenzgebühr zu verlangen. Es gab in der Vergangenheit wohl mehrfach Versuche von Verlagen und Herstellern von RC Modellen die zu bekommen, aber deren Preisvorstellung ist wohl einfach so hoch, das es sich schlichtweg nicht lohnt. Folglich wird es auf absehbare Zeit keine Modelle mit X-Bow geben.
Das ist zwar schade, aber etwas womit du dich abfinden müssen wirst. Es gibt auch noch viele andere schöne Modelle, die man bauen kann ![]()
Und wenn du dich mal wirklich über 3D-Marken aufregen willst: Lego.
Mfg
Johannes
Du meinst sicher einen X-Bow
Die von HaJo genannte Mermaid hat keinen X-Bow.
Falls das Beispiel nur schlecht gewählt war und doch die X-Bows gemeint waren:
Richtige X-Bow Modelle wird es so schnell nicht geben. Die Werft hat die Form an sich geschützt und verlangt wohl horrende Lizenzkosten.
Moin,
Neues Jahr, neuer Stammtisch: um 16:00 geht es wieder los ![]()
MfG
Johannes
Erledigt
, keine Ahnung warum das plötzlich nicht mehr funktionierte
Hattest du vielleicht versehentlich mal was korrekt geschrieben?
![]()
Moin Harald
... die funktioniert bei mir seit einiger Zeit nicht mehr, finde keine Möglichkeit die wieder einzuschalten. Würde mich freuen wenn's wieder geht (vor vielen Jahren - Schulaufsatz - Inhalt,
Das Forum hat keine, das ist eine Browser/Betriebssystemfunktion. Ohne zu wissen was du benutzt, kann man dir aber nicht helfen...
Mfg
Johannes
Moin Matthias,
Ich fürchte ich muss dich enttäuschen, das waren Kommissionsartikel ![]()
MfG
Johannes
Auf unseren Maßstab umgerechnet wäre das ein Bauteil von ca. 1*1 mm MIT Bohrung. Viel Spaß beim Ausschneiden. Alternativ kann man die Bügel vom Handlauf, die sich manchmal an den beiden Enden von LC- oder Ätz- Reling befinden, als Auge nehmen.
Ich habe auch ein paar Standardteile mit Ösen. Am besten dürfte das hier passen, die Ösen haben eine Größe von ca. 1,5x1 mm:
Moin Lars,
gefällt mir sehr gut
(und das sage ich nicht nur als verkaufsfördernde Maßnahme, ich hatte auch schon überlegt das Ding mal anzuschneiden
)
Und um deine indirekte Frage zu beantworten:
Ob es wirklich nötig war, die unteren Öffnungen auszusticheln sei mal dahin gestellt, der dunkle Druck wirkt natürlich deutlich sauberer.
Ich finde es hat sich gelohnt
Mfg
Johannes
Moin Nina,
na für deinen Einstieg ist das doch sehr ansehnlich geworden ![]()
Der Anfang wäre also gemacht, es gab einige "Aha"-Momente und das Ergebnis habe ich mir wohl selbst ruiniert.
Hier könnte dir wohl jeder etliche Stellen nennen, wo mal was nicht so geklappt hat, wie man sich das im Voraus gedacht hatte. Was zu meckern wirst du immer finden. Aber mit jedem Fehler lernst du dazu und machst es beim nächsten mal etwas besser.
Wenn jemand der erfahrenen Modellbauer hier Tipps für mich hat, nehme ich die gerne an.
Ob du das nicht nochmal bereust. Solche Fragen arten gerne mal darin aus, das jeder seinen Senf dazugibt. Das ist einerseits zwar gut, andererseits kann die gewaltige Menge an Tipps auf einen Schlag aber auch überwältigen. Zumal oftmals jeder seine ganz eigene Meinung hat und es selten wirklichen Konsens gibt. Frag bloß nie nach dem richtigen Kleber ![]()
Im Zweifelsfall probiere die 2-3 Dinge aus, die für dich am einfachsten/vielversprechendsten klingen.
Ich werde mich deshalb auch mal mit Tipps zurückhalten und dir nur eine Idee mitgeben, wie du den Patzer sehr einfach ausgleichen könntest:
Einfach die Farbfläche grün färben, feines Beflockungsmaterial drüberkleben und fertig ist das Efeu. Als wäre das Malheur nie passiert ![]()
Und viel Spaß weiterhin!
Mfg
Johannes
Moin,
Aber macht es Sinn gepönte Bordwände als Segmente zu bauen?
Die müssten doch eigentlich nach oxidiertem Stahl aussehen.
was die Farbgebung der Bordwände angeht, liegt Stephan richtig.
Schaut Euch doch mal die Bilder an, die Cariño im zweiten Beitrag verlinkt hat. Die Außenwände sind da auch schon gepönt. Und selbst wenn nicht: Es sieht als Modell so interessanter aus als eine braune Einheitsfarbe.
Und wems garnicht gefällt: Es ist eine PDF mit Vektorgrafik, also auch für Anfänger mit (zB) Inkscape in wenigen Clicks einfärbbar ![]()
Mfg
Johannes
Moin Stephan,
Oder ist das falsch?
Dies. Es ist ausgegraut, weil in der Szene kein Objekt existiert, das man exportieren könnte. Das es (jetzt) aktiviert ist, sieht man im ersten Screenshot daran, das der Haken gesetzt ist. Wäre der Haken nicht gesetzt und das Addon deaktiviert, würde die Option garnicht erst angezeigt werden wie im Screenshot davor.
Mfg
Johannes
Auf deinem zweiten Screenshot ist die Export Option abgebildet. Das kleine Menü mit den entsprechenden Optionen ist eingeklappt, wie du das ausklappen kannst hat Woody bereits hier beschrieben: RE: Probleme mit dem Unfold Tool in Blender 5.0
Thomas, ich will ein Screenshot von DEINEN Einstellungen um zu schauen ob es da vlt. einen Hinweis gibt. Und deine Einstellungen hast du bisher nicht geteilt.
Moin Thomas,
bitte mach doch nochmal einen Screenshot vom Addonpanel, wie auf Woodys Screenshot in Beitrag #54. Das Papermodel Addon sollte ausgeklappt sein, damit man alle Einstellungen sieht.
Mfg
Johannes
Moin,
um 16:00 ist wieder Zeit für den digitalen Stammtisch. Der heutige Termin liegt natürlich genau zwischen den Feiertagen und damit für viele sicherlich suboptimal, aber ich werde mich nachher trotzdem im Discord einfinden und vermutlich ein wenig an Ätzteilen rumzeichnen. Wer sonst nichts besseres zu tun hat und mir Gesellschaft leisten möchte, sei herzlich dazu eingeladen ![]()
Mfg
Johannes
Moin,
ich glaube nachträglich zu schmieren wird nicht klappen. Die meisten Schmierstoffe sind flüssig, das mag Karton garnicht. Ansonsten würde mir nur Graphitpulver als Trockenschmierung einfallen. Aber das wird eine ziemliche Sauerei...
Und Karton ist allgemein nicht das beste Material um langfristig Reibung auszuhalten.
Darum: Lass sie als Standmodell und überleg dir beim nächsten Modell vorher, was du anpassen musst um die Teile dauerhaft beweglich zu bauen. Eine Option wäre es zB gewesen die Achsen durch Rundstäbe aus Polystryol/Metall zu ersetzen und an den Achslagern/Getrieben passende Rohrprofile einzusetzen. Dann könnten die sich mit deutlich weniger Reibung drehen und würden den Karton mittelfristig nicht aufreiben.
Mfg
Johannes
Moin Thomas,
dann ist das Plugin nicht aktiviert. Geh in die Plugin Einstellungen und setze den Haken beim Plugin.
Mfg
Johannes
Halleluja, ein Screenshot
Das muss dieses Weihnachtswunder sein.
Also, deine letzte Aussage war, das du ein Hintergrundbild in Blender einstellst und dann der Rumpf weg sei. Ich sehe auf dem Screenshot alles - nur kein Bild. Wenn du es andersrum meintest und das Bild nicht angezeigt wird: auch da führen wieder viele Wege ans Ziel. Je nachdem wie du es eingefügt hast, wird es zB im Wireframe View, oder bei einer perspektivischen Ansicht nicht angezeigt (sondern nur bei einer orthogonalen). Wenn du es so meintest wie du es geschrieben hast: Dann hätten wir als nächstes gerne einen Screenshot, wo das gerade passiert ist.
Da rechts der Papermenüpunkt nicht da ist, ist das Plugin wahrscheinlich nicht installiert, oder deaktiviert. Geh in die Einstellungen und stelle sicher, das das Plugin auch wirklich installiert und der Haken gesetzt ist. Dann sollte es dort auch auftauchen.
Es ist schwer zu erkennen, aber es sieht für mich auch so aus, das die störende interne Geometrie noch vorhanden ist. Solange die da ist, wirst du das Teil auch nicht abgewickelt bekommen. Du musst es mindestens do weit vereinfachen, das es nur noch ein deformierter Würfel ist. Ich persönlich würde noch weitergehen und alle Faces löschen, die nicht zur Rumpfabwicklung gehören, dann bekommst du eine Fläche, die perfekt übers (noch zu zeichnende) Spantengerüst passen würde. Aber das hängt auch von deiner Konstruktionsidee ab, wenn du Würfel aneinandersetzen willst, kannst du es auch so machen.
scheint das auf dem ersten Blick eine völlig andere Welt zu sein
Ist es auch. Im Gegensatz zu AutoCAD, Rhino und Co ist Blender eben keine CAD Software, sondern eine 3D Modelling/Animation Software. Bei CAD liegt der Fokus auf Präzision, während er bei Blender auf künstlerischer Freiheit liegt. Dadurch ist der gewählte Modellierungsansatz und der Funktionsumfang komplett anders. Bei CAD baut man Formen mit Parametern auf, während man bei Blender bestehende Formen verändert um zum Ziel zu kommen (sehr stark vereinfacht gesagt). Blender bietet zB auch wesentlich umfangreichere Tools zum Texturieren, Animieren und sogar Videoschnitt an. Gleich ist eigentlich nur, das man damit 3D Modelle erstellen kann, die man auch als Grundlage für ein Kartonmodell benutzen kann.
Wenn man keine Ahnung von dem Thema hat, ist die Herangehensweise von Blender mMn aber einfacher/schneller zu beherrschen, als bei CAD. Das ist mMn einfach intuitiver als über Parameter etc. zu gehen. Wenn man sich jetzt aber erstmal an eine der beiden Herangehensweisen gewohnt hat, ist der Umstieg eine Mammutaufgabe...
Man kann es vielleicht ein bisschen mit Vektorgrafik vs Pixelgrafik vergleichen. Mit beiden kann man Grafiken erstellen. Aber die Herangehensweise ist eine völlig andere und beides hat seine eigenen Stärken+Schwächen.