Wegerecht auf dem Rhein

  • Hallo Ihr Rheinschiffer unter den Modellbauern !


    Ich habe Pfingsten eine Dampferfahrt auf dem Rhein gemacht (von Bonn nach Linz und zurück). Als Kundiger von Küsten- und Hochseenavigation war ich schockiert, wie chaotisch die Schiffe auf dem Rhein herumfuhren, mal links, mal rechts, mal in der Mitte. Was soll die blaue Klapptafel mit dem Blinklicht ? Klärt mich doch bitte einmal auf !


    Vielen Dank im Voraus


    Henning

  • Hallo Konpass,


    ich hoffe ich bring das jetzt richtig rüber.


    Beim Begegnen müssen die Bergfahrer den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen.
    Dabei weist der Bergfahrer dem Talfahrer den weg. Das bedeutet wenn eine Steuerbord an Backbord Begegnung stattfindet macht keiner was. Man fährt eben wie auf der Bundesstrasse aneinander vorbei.


    Wenn der Bergfahrer allerdings auf grund einer Kurve,Untiefe usw. den Tallfahrer an Steuerbord passieren lassen möchte setzt dieser die ominöse blaue Tafel in Verbindung mit einem weißen Blinklicht und zeigt so die Steuerbordpassge an. Diese Tafel befindet auch nur an Steuerbord.


    Was also im ersten Moment chaotisch anmutet ist genau geregelt. Man spricht sich eben ab.Das Fahrwasser ist immer unterschiedlich ebenso wie die Schifffe. Was für den Alleinfahrer gilt sieht für den Koppelverband ganz anders aus. Deshalb keine feste Regelung wie links vor rechts.


    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.


    Gruß


    Michael

    "Die beste aller möglichen Welten ist eine Welt ohne Religion" John Adams (1735 - 1826) US-Präsident

    Edited 2 times, last by Michael Diekman ().

  • .. ich habe keine Ahnung von der Reinschifffahrt aber das hier unter Punkt 7 Verkehrsregeln gefunden ...
    Gruß
    Henry

  • Quote

    Original von Henry
    .. ich habe keine Ahnung von der Reinschifffahrt aber das hier unter Punkt 7 Verkehrsregeln gefunden ...
    Gruß
    Henry


    ja super , da steht ja alles drin. Ich hab ja eigentlich nur die Verwendung der blauen Tafel beschrieben. Ist eigentlich ein weing am Thema vorbei.


    Gruß


    Michael

    "Die beste aller möglichen Welten ist eine Welt ohne Religion" John Adams (1735 - 1826) US-Präsident


  • Moin, moin, Michael, @ alle,


    es ist ncht ganz Richtig,
    egal wo, ob Oder, Elbe, Rhein oder Donau, bei allen sind die Regeln gleich, für bestimmte Flußabschnitte gibt es aber besondere Regeln, so für die Elbe und dem Rhein und der Donau, welche die Schiffer kennen müssen, die diese Strecken befahren,


    die Lage des Fahrwassers wird durch Baken an Land geregelt, das bedeutet, das es mal rechts, mal links und mal in der Mitte ist, rechts bzw. links wird immer in fließrichtung des Wasers gesehen,


    der Talfahrer hat dem Bergfahrer immer die Vorfahrt zugewähren, hier gibt es aber auch Ausnahmen, wenn der Talfahrer ein Wegerechtschiff (zB. großer Tiefgang, besondere Ladung) ist, hat der Bergfahrer diesem die Vorfahrt zugewähren,


    Gruß Norbert

    Gruß Norbert


    DUOSAN & KITTIFIX kleben alles


    [SIZE=10]Norberts Ostseewerft an der Elde :
    I.] Konstktionsbüro :
    - VM - Rettungsschiffe - "R11" & "R-21" , Umgebaute MLR-Schiffe Typ Habicht,
    II.] auf Helling : Musterbau für Rettungsschiffe, sowie R-Boot Typ "R401-R498"



  • Hallo Norbert,


    das ist so nicht richtig. Hier ein Auszug aus der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Und diese gilt grundsätzlich . Der Bergfahrer hat dem Talfahrer Raum zu geben. Allerdings weist der Bergfahrer dem Talfahrer den Weg. Er bestimmt also an welcher Seite passiert wird.



    § 6.04 Begegnen Grundregeln
    (Anlage 3 Bild 63)
    1. Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände
    und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen.
    2. Bergfahrer, die Talfahrer an Backbord vorbeifahren lassen, geben kein Zeichen.
    3. Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig
    nach Steuerbord zeigen:
    a) bei Nacht:
    ein weißes helles Funkellicht, das auch mit einer hellblauen Tafel gekoppelt
    sein darf,
    ... nicht darstellbares Bild 63
    Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 42
    b) bei Tag:
    eine hellblaue Tafel, die mit einem weißen hellen Funkellicht gekoppelt ist.
    ... nicht darstellbares Bild 63
    Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 42
    Die hellblaue Tafel muß einen weißen Rand von mindestens 5 cm Breite haben, Rahmen
    und Gestänge sowie die Leuchte des Funkellichtes dürfen nur von dunkler Farbe sein.
    Diese Zeichen müssen von vorn und von hinten sichtbar sein und bis zur Beendigung
    der Vorbeifahrt gezeigt werden. Sie dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei
    denn, daß die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an
    Steuerbord vorbeifahren zu lassen.



    Gruß


    Michael

    "Die beste aller möglichen Welten ist eine Welt ohne Religion" John Adams (1735 - 1826) US-Präsident

    Edited once, last by Michael Diekman ().