Reproduktion von Konstruktionsmechanismen

  • Kennt wohl jeder aus Kindertagen, diese Bücher aus denen dann ganze Szenarien aufklappen.
    Ich hab jetzt hier noch 2 Bücher im Archiv, die sich Papiermechanik
    auf die Flagge geschrieben haben. Also keine Bastel-Bögen, sondern
    lediglich Konstruktionsanweisungen. Das Prinzip das dahinter steht.
    Es geht dabei ums Prinzip, nicht ums Motiv. Eher......inspirativ.
    Handelt sich um "Pop-Up" und "Up-Pop" von Spektrum der Wissenschaft.
    Zwei Hefte mit ca. 24 Seiten von 1996.
    Papier: ~ 500 g/qm, beidseitig und registerhatilg!!!! bedruckt.
    Pop-Up: reine Papiermechanik
    Up-Pop: Papiermechanik mit Gummi




    Frage:
    Darf man sowas nachbauen und dann publizieren?
    OHNE Scans!
    Nur den Mechanismus erläutern mit eigenen Worten und eigenen Bildern.


    PS: Und als ich da so durch die vorweihnachtlichen Buchhandlungen streifte,
    fand ich doch glatt das Kamasutra als Pop-Up. :D

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    Kreativität beginnt im Kopf - und macht sich dann auf den Weg.
    2DO
    im Bau: Gastons Fiat 509
    Konstruktion: Fokker T-5
    Konstruktion: Der Dom zu Trier - Auf Eis gelegt

  • Hallo Stephan,


    jetzt wird es interessant. Also nach meinem Rechtsverständnis und meiner Meinung zu den einschlägigen Vorschriften sollte man solche Mechaniken schon von der Technik her nachbauen dürfen. Dieses da


    1. die vorliegende Publikation ja eine Technik zur Erstellung solcher Mechaniken darlegt und es beim Nachbau ja auch nicht um die Kopie der Veröffentlichung geht. Außerdem dürfte die Technik keinem Patent mehr unterliegen, oder steht da eventuell ein Hinweis auf ein eventuelle Patent? Wäre ein Patent vorhanden,. sähe es wieder etwas anders aus.


    2. wäre eine solche Nachkonstruktion nicht erlaubt, dann hätten wir auch ein Problem mit dem Nachbau des Leuchtmittel in Birnenform mit Glühdraht. Hier ist eigentlich lediglich die Bezeichnung "Glühbirne" ein eingetragenes Waren-/Markenzeichen von Osram. Daher auch die wunderschöne Bezeichnung bei der Bundeswehr in der Materialliste:
    Birne, glüh, xx Watt .... :D Aber das ist wieder was anderes.


    Wie gesagt, solange Du keine 1:1-Kopie anfertigst und verticken willst, sehe ich da eigentlich kein Problem. Sonst könnte sich ja auch ein Verlag die Konstruktion mit Schiffen über ein Spantengerüst schützen lassen.


    Sofern ich nächste Woche dazu komme - da bin ich nämlich wieder zhause - werde ich das aber noch mal genauer erroieren.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Danke René.
    Woher wusste ichz nur daß Du als erster antwortest?


    Ich will hier nix 'verticken', !!!!!!
    lediglch Konstrukteuren mal aufzeigen
    was mit Papier noch so mnachbar ist.
    Und mit den Mechaniken hat man RatzFatz mal ne Geburstagskarte
    gebastelt die sich sehen lassen kann. Deswegen dieser Thread
    Es ja geht ums Prinzip, nicht den Bogen - den muß jeder selber machen.


    Aber ich würde dieses Wissen ganz gerne vermitteln

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    im Bau: Gastons Fiat 509
    Konstruktion: Fokker T-5
    Konstruktion: Der Dom zu Trier - Auf Eis gelegt

  • Hallo Stephan,


    wie gesagt, solange Du den Spektrum Beitrag nicht abschreibst sehe ich da kein größeres Problem. Oder darf man keine Mathematik-Bücher mehr schreiben, weil schon alle Formel mal irgendwo veröffentlicht wurden ... ? ;) Es muss halt der eigene Gehirnschmalz erkennbar sein.


    Und das mit dem verticken war ein kleiner Scherz am Rande. ;)


    Schönen Abend noch


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Hallo zusammen



    ich bin über diesen uralten Fred gestolpert weil sich mir einige Fragen in diesem Zusammenhang aufdrängen.



    Da ich auch als Laserschnittdienstleister auftreten möchte stellt sich mir folgende Fragen.



    1.


    Wenn Kunde xyz zu mir kommt und mich beauftragt ihm einen Spanntensatz aus seinen
    von ihm gekauften Bogen zu erstellen (von dem ich selbst auch einen Bogen besitze) dann
    sollt ich dies doch dürfen da es ja um eine Dienstleistung wie ein Copyshop handelt?



    2.


    Ich erstelle anhand eines von mir erworbenen Bogen einen Spanntensatz und produziere
    diesen in einem auch abweichendem Maßstab … Darf ich diese Dienstleistung und/oder diese
    Spanntensätze gewerblich anbieten?



    NeTTe Grüße


    Martin

    Im Probebau: PU29 ( M 1:25)
    Abgeschlossen: Altona V23(als TT-Komplettmodell)
    In Vorbereitung: Altona V23(M 1:200)
    In der Entwicklung: BR 41 DB/DR/DRG


    Link zu meinem OnlineShop Lasermodelle.de


  • Hallo,


    Wenn du als Dienstlester also gewerblich Lasercutsätze anbieten möchtest solltest du zur Klärung der rechtlichen Aspekte einen Fachanwalt konsultieren. Ich denke das wir als Kartonbauforum nicht die richtigen Ansprechpartner sind.


    Grüße


    Michael

    "Die beste aller möglichen Welten ist eine Welt ohne Religion" John Adams (1735 - 1826) US-Präsident

  • Hallo Michael,


    du wirst da wohl recht haben das ich dafür letztendlich einen Fachanwalt aufsuchen muss. :)


    Ich erhoffte mir nur vorab abklären zu können ob das überhaupt einen Sinn macht, oder ob
    ich mit diesem Ansatz komplett daneben liege?


    Darauf gebracht hat mich eigentlich Rene's Antwort betreffs der Spannten weiter oben...


    NeTTe Grüße
    Martin

    Im Probebau: PU29 ( M 1:25)
    Abgeschlossen: Altona V23(als TT-Komplettmodell)
    In Vorbereitung: Altona V23(M 1:200)
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  • Wieder das Thema Urheberrecht.


    Die ganzen Diskussionen um Spanten sowie Lasecuts führen mich zu folgender Frage:
    Wenn ich einen Bausatz in einem anderen Maßstab bauen möchte hab ich doch das Recht den Bausatz durch Scannen usw. Auf meinen Gewünschten Maßstab zu bringen.
    Aber darf ich danach noch aus dem Original ein Model erstellen?
    oder benötige ich schon für die Vergrößerungen oder Verkleinerungen die Erlaubnis des Autors bzw. des Verlages.
    Gruß Uwe

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Hallo zusammen,


    Bei den Spannten wird das ganze dann doch noch hinterfagungswürdig ...


    Quote

    René Blank:
    Wie gesagt, solange Du keine 1:1-Kopie anfertigst und verticken willst, sehe ich da eigentlich kein Problem. Sonst könnte sich ja auch ein Verlag die Konstruktion mit Schiffen über ein Spantengerüst schützen lassen.


    Genau diese Aussage bracht mich zum nachdenken, um einen Rumpf nachzubilden braucht es Spannten diese werden sich aber egal von welchem Hersteller/Konstruktor etc. alle in der äußeren Form dann aber
    irgendwo und irgendwie ziemlich gleichen. Da die äußere Form ja zwingend durch das Original vorgegeben ist und dann uneingeschränkt dem Urheberrecht des Originalherstellers unterliegen müsste?
    Bei einem Rumpf ist diese Form aber dann auch zwingend vorgegeben und unabänderlich.... Ich vermute mal Stark das genau das das Problem ist warum ein Spantengerüst dann problematischer ist zu schützen.
    Da hilft dann nur der versuch das ganze über die 'innere Konstruktion' zu schützen was ich aber auch als extrem fragwürdig erachte, da alles wieder auf die äußere Form des Modells hinaus läuft
    und wenn ich mir z.B. die Originalpläne eines Schiffes anschaue dann sind dort ebenfalls im Spantenplan präzise diese äußeren formgebenden Spanten gezeichnet.
    Ich denke das das genau das das Problem ist das René hier vorsichtig angedeutet hat. Somit ist das mit der Urheberschaft bei Modellen und dern Spantengerüst eine durchaus merkwürdige Sachlage.



    Ja, man muss den Originalbogen besitzen wenn man mit Kopien hantiert sonst sind diese genau genommen Raubkopien.
    Es geht also nicht ein Modell zu erwerben, Kopien zu erstellen, aus diesen Kopien dann Modelle zu bauen und dann das Original zu Verkaufen und die gebauten Modelle weiterhin zu behalten.
    Mit dem verkauf des Originalmodells werden diese Rechte auf eine privat Kopie mit veräußert. Somit werden die bereits gebauten Modelle dann zu einer Raubkopie.


    Die von mir angesprochen Dienstleistung für einen Kunden ist genau das was sie ist... eine Dienstleistung im Kundenauftrag nicht mehr und nicht weniger.


    Aber das ist alles natürlich alles nur meine nicht maßgebliche Meinung und nichts anderes.


    NeTTe Grüße
    Martin

    Im Probebau: PU29 ( M 1:25)
    Abgeschlossen: Altona V23(als TT-Komplettmodell)
    In Vorbereitung: Altona V23(M 1:200)
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