Seebäderschiff Königin Louise HMV 1:250

  • Über die Qualität und Detailfülle von HMV Modellen braucht hier nicht mehr viel geschrieben zu werden. Deshalb will ich hier das Endprodukt zeigen.

    Auf das Ausschneiden von Fensteröffnungen etc. habe ich verzichtet.

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt



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  • Möwe Jonathan sah das Schiff so.




    Und so sieht das Heck aus. Die Decksstützen sind aus Draht gefertigt mit einer Ummantelung von Zigarettenpapier.

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt



  • Auch die Bugsektion macht sich gut. Genauso wie das Heck. Die Scheuerleisten wird aus Streifen zusammen gebaut. Ich haber dreifache Streifen in die Leisten eingefügt, damit si über die Länfe gleichen Abstand halten können.


      

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt



  • Und das Modell von oben. Die Fixpunkte für die Verstagung an den Decks sind mit Ösen versehen. Daran kann ich das Garn gut befestigen. Die Rahe und die Gaffel sind mit Sekundenkleber versteift. Die Flaggen sind alle scharf gerollt, so dass die Farbschicht gut abging. Etwas die Flaggen gestaucht und gedrückt. So entsteht ein natürlicherer Eindruck. Bei den Booten habe ich die Spannseile für die Persenninge von Spannspitze zu Spannspitze angebracht. Das Modell ist ohne Ätzteile gebaut, denn die gibt es nicht mehr. Die Reling wurde bestellt und kam nach 8 Wochen bei mir an. Beim Modellbau muss man halt geduldig sein. So, das war meine Baunummer 805.

                                                                                   Artikel 1 GG:

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