Urheberrecht verletzt ?

  • Hallo,
    ich hab eine Frage ... wenn ich ein original Modell als Grundarbeit nehme, dann den Masstab verändere (auch Teile veränder, da sie sonst nicht auf eine Seite passen würden), dem ganzen noch eine komplett neue Farbe verpasse und die Teile auf den Bögen anders anordne - ist das dann mein Modell oder habe ich gegen Recht verstossen und darf so etwas nicht in den Umlauf bringen ? ?(
    Mit internetten Grüssen
    HarryBoh

  • Hallo HarryBoh,


    diese Frage hab ich mir auch schon öfter gestellt!


    Was ist z. B. wenn man die Maße von einem Plastik-Modell abgreift, bzw. eines in Karton nachbaut??


    Ich denke mal, es kommt auch darauf an, wieviel Ähnlichkeit noch mit dem Original vorhanden ist, denn was macht ein "Profi" anderes, als Maße und Details von Originalen oder Rißzeichnungen abzugreifen? Okay, da gibt es noch die Urheberrechte des realen Originales (Gebäudebesitzer, Architekt, Fahrzeughersteller)


    Gibt es hier im Forum jemanden, der die exakten Rechtlichen Hintergründe beleuchten kann????


    Das dürfte eigentlich jeden Konstrukteur interessieren, denn früher oder später wird jeder in diese Situation kommen.


    Gruß
    Ralf

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • Hallo zusammen,


    grundsätzlich gilt, dass man das Urheberrecht verletzt sobald man die geistige Werk und damit anderer ungefragt verwendet oder kopiert. D.h. das es z.B. nicht nur einen Modellbogen im Maßstab zu verändert, die Teileanordnung zu verändern oder lediglichdurch einige selbstentwickelte Teile zu ergänzren/erweitern. Der Vertrieb derartig veränderter Bögen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, Stichwort: Plagiat. Strittig wird das ganze, wenn man teilweise bzw. nur in geringem Umfang die Teile eines anderen Bogens für eine eigene Konstruktion verwendet. Da ist man in der Regel auf die Auskunft eines Fachanwaltes oder eventuell einschlägige Gerichtsurteil angewiesen, wie hoch der Prozentsatz fremder Teile sein darf.
    Natürlich gilt solch ein Urheberrecht nicht unbegrenzt, sondern endet nach - meines Wissens nach - 70 Jahren für Druckerzeugnisse. Hierzu bitte den Fachanwalt des eigenen Vertrauens anfragen.


    Anders sieht es aus, wenn man besipielsweise ein bestehendes Plastikmodell bzw. den Plastikmodelbausatz in ein Kartonmodell "umkonstruiert". Denn hier wird eigene gestige Leistung erbracht. Da die Konstruktion und Teile Entwicklung selbst erbracht wird. Schließlich kann man die Plastikteile nicht quasi 1:1 in Karton übernehmen.


    Zu beachten ist aber bei Vertreiben eines eigenen Bausatzes das Lizenz- und Namensrecht. Unabhängig davon, ob der Bausatz gewerbllich (mit Gewinnerzielungsabsicht) oder privat (z.B. kostenlos) oder für einen guten Zweck erfolgen soll, kann es sein, dass der Erbauer/Eigentümer des Originals ein Recht an der Verwendung des Namens haben. Gerade amerikanische Unternehmen erkennen in den letzten Jahren hier vermehrt ein angenehme Nebenerwerbsmöglichkeit. D.h. wenn man einen Modellbogen für beispielsweise ein Flugzeug der Fa. XY in Lackierung der Fa. YX, dann sollte man vorher bei den beiden Firmen XY und YX wegen einer Erlaubnis anfragen. Wollen die Geld sehen Bogen etwas umgestalten und umbenennen. Achtung: In der Regel endet ein Namens nicht nach Ablauf eine bestimmten Zeit und es kann durch Kauf, Fusion oder sonst eine rechtliche Umgestaltung erworben werden. Aber das ist wieder ein anderes Thema.


    Edit:
    Ein Copyright am Original behindert einen anderen nicht daran ein Modell des Originals zu konstruieren, da es sich um eine veränderte Anwendung handelt. Denn das Modell eines Verkehrsflugzeugs wird ja nicht wieder als Vekehrsflugzeug verwendet und ein Copyright am Original bedeutet nur, das nur der Rechteinhaber, z.B. ein Flugzeug in genau der Konstruktion des Original bauen darf. Insofern muss man hier Orignal und Modell unterscheiden.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Danke , das war sehr ausführlich ... eine Frage hab ich dann aber noch ... wie ist das , wenn ich ein z.B. BMW Z1 als Modell (Karton) konstruiere, dann darf ich nach deinen Angaben, ohne Genehmigung von BMW nicht deren Logo und deren Namen verwenden ? Dann hätte ich nur die Möglichkeit, das Ding BMV Y1 zu nennen ?
    Da fällt mich doch noch was ein ... wenn ich ein Flugzeugkörper abwickel, kommen da nicht zwangsläufig gleiche Bauteile zustande ? Wer klaut dann da von wem und gibt es schon solche Musterurteile ?
    CU
    HarryBoh

  • Hallo Harry,


    das ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. ;)


    Wenn Du ein Modell nur für Dich und Deine Vitrine konstruierst, dann bleibt es Dir unbenommen das Modell z.B. BMW Z1 zu nennen und im vollen Ornat, sprich mit Logo, darzustellen. Willst Du das Modell aber veröffentlichen, dann ist es besser, mal vorab um Erlaubnis zu fragen, ob der Namen und das Logo verwendet werden darf. In aller Regel haben die Firmen nichts dagegen, solange es nicht kommerziell vertrieben werden soll, schließlich ist das auch eine Art Werbung. Und richtig, dann müsstest Du das Modell umbenennen.


    Also ich bin nun kein Konstrukteur, daher weiß ich nicht wie sich wo gleiche Bauteile ergeben bei verschiedenen Konstruktionen. Aber es sollte im Streitfalle reichen, wenn Du anhand Deiner Computerdateien des CAD-Programmes oder Deiner Zeichnungen nachweisen kannst, dass Du das Modell selber durchkonstruiert hast.


    Musterurteile? Ich habe nun noch nichts n der Richtung registriert, aber ich werde mich mal umhorchen. Ich vermute aber, da es Kartonmodellbau eher beschaulich zugeht, dass e hier solche Prozesse noch nicht gegeben hat. Schließlich kosten Prozesse gleich richtig Geld.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • @ René:


    Danke für die Ausführliche Antwort, wird mir sicher auch weiterhelfen, ist nur die Frage, wo man Rechtsnachfolger längst vergangener Hersteller auftreiben kann ?(


    Zu Abwicklungen: Da ist es unvermeidlich, daß sich gleiche Teile ergeben, aleine schon durch die Geometrie eines Körpers, letztenendes kochen wir doch ale nur mit Wasser, oder?? :)


    Gruß
    Ralf

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • Hallo Kollegen,


    indirekt hat Uwe meine Frage, die ich zu diesem Thema stellen wollte, schon beantwortet. UmKolorierung mit einem Bearbeitungsprogramm und die Veränderung der Plazierung der Teile machen mich auch zu einem Plagiator, leuchtet ein. Ich habe mich halt nur an dem geistigen Eigentum eines anderen vergriffen und dieses verschandelt. 8)


    Wie aber steht es mit der nachträglichen Bemalung nach meinen eigenen Vorstellungen, weil vielleicht die Farben des Bogens der letzte Heuler sind und das fertige Ergebnis doch arg beeinflussen könnten?


    Was passiert wenn ich mir einen Bausatz kaufe oder auch downloade (starkes Wort :D), um mir mit Hilfe von Teilen oder Auszügen dieses Bausatzes, ein vollkommen neues Modell zuschaffen? Kitbashing (Erfunden bzw. Anwendet von den Machern von Star Wars) ist ja im Plastikmodellbereich gang und gebe. Außerdem gibt es da ja auch zahlreiche Nischen oder Kleinserienhersteller, die auf die Produkte von den renomierten Herstellern aufbauen. Gibt es im Kartonmodellbereich ja auch, aber immer nur auf Kleinteile wie Ätzteile, Holzräder oder Kanzeln beschränkt.


    In welcher rechtlichen Grauzone bewege ich mich also?


    Gruß


    powerclick

  • Wo ich vorhin BMV (bewusst falsch ... nicht das ich noch mein Haus verkaufen muss :D ) als Beispiel angegeben habe ... eine Bekannte arbeitet in einem Grossen Autohaus dieser Marke und ist für das Maketing zuständig. Die dürfen nicht mal selber ein Auto selber fotografieren und mit diesem Bild Werbung machen. Die Fotos müssen in München beim Hersteller gekauft werden !
    Nun kommt da einer wie ich her, der ein Modell gebaut hat ... das, ob kostenlos oder gewerblich, im Internet angeboten werden könnte. Ich schreibe also ein Brief an den Hersteller, mit der Bitte, deren PKW zu vertreiben und (wie ich unter "Kontrovers Diskutiert/Copyright") gelesen habe, mit Fristankündigung. Beispiel: "sollte ich bis zum 00.00.2005 keine Rückantwort erhalten, gehe ich von einer Zusage aus" . Da bin ich mir absolut sicher, das wird nix !
    Oder gibt´s hier einen, der da schon Erfahrungen gesammelt hat ?
    Ich frage deshalb, da ich bei den Örtlichen Firmen die Dienst-Wagen mit Firmenlogos nachbauen möchte (natürlich gegen Geld), die ich dann den Firmen zu Werbezwecke anbieten möchte.
    Beispiel: Nebenan gibt´s eine Firma "Farben Müller" mit einem VW (ups) Bulli - dann musste ich erst bei Volkswagen anfragen sonst kann ich dem Maler nur sein Auto mit WV-Logo anbieten ?
    Danke schon mal vorneweg für die Mühe !
    Gruss
    HarryBoh

  • Hallo zusammen,


    @Powerclick:
    Was Du mit gekauften Bögen oder freien Downloads in Deiner guten Stube machst ist in diesem Fall unerheblich. Drt kannst Du für Deine Vitrine mit den Bausätzen machen, was Du willst. Es geht beim Urheberrecht und beim Namensrecht jetzt eigentlich um die Weitergabe. Auch Ätzteile zu bestimmten Bausätzen stellen kein Problem dar, da hier ein Material-/Konstruktionsbruch stattfindet und der Hersteller eigene Entwicklung hineinsteckt in die Produktion. Ist etwas vetrwirrend, ich weiß. :D


    HarryBoh:
    Also das mit den Werbefotos und so für autohäuser ist ein ganz anderes Kapitel, das ist in der Regel vertraglich (daher immer der Begriff Vertragshändler) festgelegt und hat mit dem Urheberrecht oder dem Namens-/Markenrecht nichts zu tun.
    Mit dem Anschreiben an den Hersteller hast Du ansonsten recht. Ich denke mal, wenn die sehen, dass das nichts großes ist, dann erhältst Du die Erlaubnis kostenfrei.
    Ansonsten hast Du mit Deinem Beispiel recht. Leider. Lieber vorher fragen, als nachher eine Unterlassungerklärung oder einen Lizenzprozess am Hals zu haben.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Moin Moin aus Hamburg!


    Das mit dem beispiel BMW Z1 ist nicht so einfach.


    Von Modellbahnfirmen weiß ich, daß sie z.B. für ein Modell des ICE gleich zweimal bezahlen müssen.
    1. Für das DB-Logo
    2. Für das Design des Zuges.


    Das könnte durchaus bei anderen Vorbildern ( bzw. deren Hersteller oder Anwaltsabteilungen) der Fall sein.


    Trotzdem eine schöne Woche


    Piet

  • @Scrootsch:


    also wenn ich Deine Ausführungen bezüglich Material-/Konstruktionsbruch richtig interpretiere:


    Ich nehme 1 oder 2 Papierbögen eines bestimmten Modelles, suche die besten Partien aus diesen Bögen heraus, verändere den Maßstab und mache daraus ein Plastikmodell, welches in Kleinserie von Professionisten hergestellt und vertrieben werden würde, dann ist das eher unbedenklich. Als Ergänzung würde ich natürlich noch andere Unterlagen z.B. Internet, Zeichnungen des Originalherstellers (falls erhältlich) verwenden.


    Wenn ich hingegen einen Papierbogen einscanne und dann öfters drucke, um ihn nicht mehrmals kaufen zu müssen dann ist's auch unproblematisch, solange ich die Modelle in die eigene Vitriene stelle ... besonders auch dann, wenn ich z.B. Änderungen an Beschriftungen vornehme ... solange ich das alles nicht jemandem Dritten zugänglich mache (ob kostenlos oder gegen Gage ist wiederum egal).


    Schwieriger wird die Lage hingegen, wenn ich ein mittlerweile längst vergriffenes Modell neu auflegen wollte ... da müßte ich dieses in der Bauart dermaßen verändern, daß ein Bezug zum ursprünglichen Modellbausatz nicht mehr herstellbar ist ... dann könnte das unter Umständen durchgehen ... ein reiner Nachbau, womöglich unter Verwendung von alten Originalteilen ist sicherlich bedenklich.


    Klar, hier kannst Du keine "rechtsverbindlichen" Auskünfte geben, aber eine Richtlinie um seine eigenen Gedanken zu lenken zu können wird schon gehen ... denn wie schon oft gesagt wurde: Recht haben und Recht bekommen sind völlig unterschiedliche Dinge ...

  • Ähm, auch wenn wir hier keine Volljuristen haben, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:


    ich habe im Internet als Freeware ein Modell gefunden, Grundgedanke ok, Grundformgebung brauchbar, Farbgebung, Datailierung, Maßstab jedoch unter aller Granate. Der Herausgeber antwortet nicht auf mails.


    Wenn ich ein solches Modell Überarbeite, im Prinzip komplett neu gestalte (mir wurde bereits mehrfach unabhängig bestätigt, daß man nicht auf den Gedanken käme, daß das Modell mal so ausgesehen hätte wie das Original)


    Und den Hersteller das realen Originales gibt es seit 45 nicht mehr.


    An wen soll ich mich wenden, um ein ok einzuholen??????


    Gruß
    Ralf

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • Freeware sagt doch schon fast alles aus.
    Allerdings hättest Du Dir die Frage hier klemmen müßen.
    Jeder Kann sie lesen und wenn der Entwickler des Freewaremodells Dir auf die Finger schaut kann es sein das er Dir bei Komertieller Nutzung auf die selbigen haut.Hättest Du das Ding im stillen Kämmerlein über die Bühne gezogen nach den von dir selbst gemachten Vorgaben wäre es recht unwahrscheinlich geistiges Eigentum zu beweisen. So kannst Du nur hoffen das der Entwickler des Freewaremodells kein Deutsch kann und irgendwo in der Pampa wohnt.
    Und selbst das verdrehen und verändern der Logos kann in die Hose gehen.Ich denke da an BMW und EMW.Nach dem Krieg baute mann in Eisenach immer noch BMW,irgendwer kam dann auf die glorreiche Idee um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen die Autos EMW zu nennen und aus dem blau/weißen Logo ein rot/weißes zu machen.Hat nichts genutzt,Prozess verloren AWE entstand. (Automobilwerk Eisenach).
    Selbst bei Pseudonamen heist es aufpassen da viele Pseudonamen schon designt sind und auch bereits geschützt.

  • Hallo zusammen,


    da nun sich die Wellen etwas geglättet haben, wil ich mich mal wieder um diesen Thread kümmern.


    BauAir:
    Aus zwei Kartonmodellen ein Plastikmodell zu machen, da sehe ich weniger Schwierigkeiten, da die Umsetzung quasi Deine eigene Konstruktion ist. Der Materialbruch erfordert ja eine "Umkonstruktion. Was für zusätzliche Unterlagen Du dabei heranziehst spielt keine Rolle.


    Dein zweiter Fall stellt nach deutschem Recht - das kann ich hier leider nur wiedergeben - eine Raubkopie dar, wenn die Kopien ent- oder unentgeltlich in Umlauf gebracht werden - unabhängig vom Medium. Wobei Du natürlich für Dich ein im Original erworbenes Modell beliegig kopieren und earbeiten darfst.


    Bei dem alten, vergriffenen Modell kommt es nun darauf an. Ist der Bogen - wieder nach deutschem Recht - älter als 70 Jahre, dann ist das Urheberrecht ausgelaufen und der Bogen darf frei kopiert und nachgedruckt werden. Ist er Jünger, dann müsste man irgendeinen Rechteinhaber bzw. den Rechtsnachfolger ausfindig machen und diese um Erlaubnis fragen.


    @ ramatoto:
    Der Fall liegt eigentlich recht einfach. Auch wenn es sich um einen freien Download handelt, so hat doch der Konstrukteur erst einmal das Urheberrecht auf das Modell. Um es legal zu bearbeiten und in Umlauf zu bringen brauchst Du die Erlaubnis des Konstrukteur bzw. des Rechteinhabers - unabhängig davon, ob das Modell kommerziell oder nicht kommerziell vertrieben werden soll.. Eine nur grafisch Nachbearbeitung reicht hier nicht aus um von einem eigenen Modell zu sprechen. Für die eigene Vitrine bleibt Dir die Bearbeitung natürlich unbelassen.
    Auch wenn die grafische Bearbeitung den Ursprung kaum noch erkennen lässt, so kommt es doch auf die Gesamtkonstruktion aus.
    Okay, wenn es den Hersteller des Original nicht mehr gibt ... dann sollte man Überlegen ob es eventuell eine einen Rechtsnachfolger der betreffenden Firma gibt. Wobei beispielsweise deutsche Firmen nur sehr ungerne an Ihre Konstruktionen für das 12/1000jährige Reich erinnert werden.


    @Andreas2903:
    Freeware sagt leider nicht alles. Denn auch kostenlose Modelle unterliegen wie auch kostenlose Software dem Urheberrecht. In der Regel dürfen Freeware-Programme wie freie Modelle frei verteilt, aber nicht verändert und gegen Entgelt vertrieben werden.
    Klar ist ei Pseudonamen und Logos vorsicht geboten.


    Schöne Grüße


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Noch eine kleine Anermkung zum Urheberrecht. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Somit kann ein 70 Jahre alter Bogen immer noch unter dem Urheberrecht stehen, wenn der Urheber nach dem er den Bogen geschaffen hat, noch etliche Jahre gelebt hat.

    Glück Auf!


    Thomas


    Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen (Deus X. Machina)


    im Bau: Kirche Wang
    als nächstes: ?

  • Hallo zusammen,


    die Dauer des Urheberschutzes werde ich noch einmal nachschlagen. Schon möglich, dass ich das etwas "diagonal" gelesen habe.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Da drängt sich mir noch eine Frage auf:


    wie ist daß mit Modellen, die mal als Freeware heruntergeladen werden konnten, bei denen allerdings jetzt die Website nicht mehr existiert?


    Darf ich solche Dateien weitergeben oder nicht??


    Gruß
    Ralf

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • Hallo Ralf,


    bei freien Downloads ist es eigentlich ganz einfach, denn es gilt immer daselbe:


    * weitergeben ja
    * verändern für den Eigenbedarf ja
    * verändern und weitergeben NEIN


    Es kommt nicht darauf an, ob die Homepage des Konstrukteurs noch besteht oder nicht, sondern die Regelungen gelten im Prinzip für alle Medien. Sie würde also auch z.B. für ein gedrucktes Modell gelten, da "frei" ist. Dann darfst es auch beliebig Kopieren, aber eben den Bausatz als solches nicht verändern.


    Schönen Gruß


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Hallo Rene,


    Eine Anmerkung von mir:


    Wenn diese oder zukünftige freien Download-Modelle unter dieser Lizenz stellen würde wäre es sehr einfach, diese Lizenz müßte nur für den Kartonmodellbau Adaptiert werden. Die ist im Computerbereich LINUX gang und gäbe.


    Die Lizenz:


    GNU General Public License


    Wäre das eine Möglickkeit, da könnte jeder so ein freies Modell runterladen und verändern, auch mit der Veränderung witergeben.


    Grüße
    Ernst

  • Hallo Ernst,


    das ist richtig. Aber leider ist so etwas für den Kartonmodellbau woh eher unwahrscheinlich.


    Schönen Gruß


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Ernst:


    Da muß ich René wohl recht geben, die Entwiclungsarbeit bei einem Modell ist enorm - besonders wenn Du etwas hochwertiges aus dem Ärmel schütteln willst ...


    Nur so zum Veranschaulichen:
    Ich habe vergangenes Jahr an einem Decalbogen für den Plastikmodellbau gearbeitet. Diese Arbeit zog sich über 50 Wochen hinweg und beinhaltete Rohzeichnungen, Recherchen, Fotoauswertungen, Feinzeichnungen, Druckvorstufen, Zeichnungen für die Bau- und Bemalungsanleitung. Der Decalbogen beinhaltete schlußendlich gut 300 Einzelteile und ist in 4 verschiedenen Maßstäben erhältlich ... auch wenn das unter "Vereinsarbeit" läuft ... wenn jemand diesen Bogen einfach so verändern könnte, dann hätte ich sicherlich keine Freude damit ...


    Das jetztige Projekt ist dermaßen umfangreich, daß ich zur Entwicklung ein 3er-Team zusammenstellen mußte um nicht alle Bereiche der Konstruktion selbst abdecken zu müssen ... auch hier sind mittlerweile 2 Jahre (!) Recherche hineingeflossen ...


    Ich kann es also recht gut nachvollziehen, wenn sich jemand mit der Weitergabe von Modellbaubögen auf den Schlips getreten fühlt ...

  • Eine nutzbare Lizenz gibt es schon:


    Creative Commons


    http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons.


    Für den Kartonmodellbau könnte ich mir das schon vorstellen, das hängt aber stark vom Konstrukteur ab, ob er für seine Konstruktion Geld sehen will oder ob er es aus Spass an der Freude macht und nur als ursprünglicher Urheber erwähnt werden möchte.

    Glück Auf!


    Thomas


    Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen (Deus X. Machina)


    im Bau: Kirche Wang
    als nächstes: ?

  • Hallo Liesel!


    Grundsätzlich stimme ich Dir zu ... das hängt vom Konstrukteur ab ... aber ich glaube auch, daß bei "hochentwickelten" Gratismodellen ein überschaubarer Vertriebskanal gewählt werden würde und für eine Adaptierung durch fremde müßten die Konstruktionsunterlagen auch "offengelegt" werden ...


    Sei mal ehrlich?
    Würdest Du das so ohne weiteres tun?



    Aber die Idee finde ich grundsätzlich nicht schlecht ...

  • Hallo zusammen,


    ich habe eben noch einmal nachgeschlagen. Ganz so einfach ist es mit den Fristen nun auch wieder nicht .... aber fangen wir von vorne an. ;)


    1. Gibt es nur einen Urheber, so erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG)


    2. Gibt es mehrere Urheber (sog. Miturheber), dann erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des am längsten Lebenden Miturhebers (§ 65 UrhG)


    3. Und jetzt wird es richtig spannend ... Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Das Urheberrecht erlischt bereits 70 Jahre nach der Schafung des Werkes, wenn das Werk nicht innerhalb dieser Frist veröffentlicht wird (§ 66 Abs. 1 UrhG)
    ABER: Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der n § 66 Abs. 1 Satz 1 beeichneten Frist oder lässt das vom Urheber gewählte Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64und 65 UrhG. (§ 66 Abs. 2 UrhG)


    Also 70 Jahre sind immer relativ zu betrachten. Insbesondere, da in § 69 UrhG zur Berechnung der Fristen festgelegt wurde, dass die Fristen mit Ablauf des Kalenderjahres beginnen, in dem das für den Fristbeginn maßgebende Ereignis eingetreten ist.


    Alle Klarheiten beseitigt? ;)


    Rechtliche Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • BauAir


    So eine Lizenzierung könnte ich mir durchaus bei kleineren Sachen (Zurüstteile etc.) oder auch älteren Modellbaubögen, die inzwischen ihr Geld verdient haben und vielleicht auch schon mal überarbeitet wurden, gut vorstellen.
    Insbesonders wenn es um Farbvarianten etc. geht.

    Glück Auf!


    Thomas


    Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen (Deus X. Machina)


    im Bau: Kirche Wang
    als nächstes: ?

  • Hallo Rene,


    Wieviel Prozent einer bestehenden Konstruktion müssen geändert werden um als Eigenkonstruktion gewertet zu werden?


    Als Beispiel mal meine Cerberus. Orginal von David aber nur Rumpf und
    Hauptgeschütze sowie ein Teil des Haupthauses.( ca 100 Teile ) der Rest Eigenkonstruktion zum Teil an Orginalteile anderer Bögen angelehnt(Anker Deckshaus ) Dieser Teil macht ca 650 Teile aus. Allerdings habe ich die Idee das Schiff im Zusand von 1895 zu bauen auch wieder von Davids Seite.



    schöne Grüüse



    Sepp

  • Hallo Sepp,


    so leid es mir tut, so kann ich darauf keine Antwort geben, denn eine einchlägige Rechtsprechung gibt es gerade bei Kartonmodellbau nicht. Und so tief in der Urheberrechtsmaterie stecke ich auch nicht, dass mir die Kommentierung zu den betreffenden Paragraphen.


    Es darf aber auf keinen Fall das Originalmodell wesentlicher Bestandteil sein. Was auch immer das heisst...


    Sorry, dass ich Dir leider nicht weiter helfen kann.


    Auf jeden Fall sind Deine Umbauten kein Problem, solange Du sie nur für Deine Vitrine verwendest.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Quote

    Original von ramatoto
    Ähm, auch wenn wir hier keine Volljuristen haben, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:
    ...
    Gruß
    Ralf


    Hallo Ralf,
    es gibt hier durchaus (zumindest einen ;)) "Volljuristen",
    bei dieser Thematik steht allerdings, wenn es in die Details geht, ein Volljurist irgendwann auch schnell "voll" auf dem Schlauch. Die Sache ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie, die eingehend sicher nur von einem Experten für Urheberrecht beantwortet werden kann.
    Die hier gegebenen Antworten sind aber durchweg richtig und, vor allem die Antworten von René, sehr ausführlich.


    Zu der Frage "Recht am Logo" noch eine kurze Bemerkung (-> den Beitrag von Piet):
    So ist zum Beispiel auch das Logo der DGzRS geschützt ("Hansekreuz im Kreis"). Als der PASSAT-Verlag die HERMANN MARWEDE herausgegeben hat, hat dafür also zunächst die DGzRS die Genehmigung zur Verwendung des (auf dem Original natürlich am Aufbau vorhandenen) Logos gegeben.

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

    Edited once, last by Wiesel ().

  • Hallo Helmut,


    wow, es ist immer wieder verblüffend, auf welche Berufsgruppen man hier trifft!!!!


    Da beweist es sich doch wieder: Karton verbindet!!!


    Allerdings muß ich sagen, ich hätte nie gedacht, daß man sich als Hobby-Konstrukteur dermaßen tief in Rechtsfragen knien muß, irgendwie geht da einiges von der Motivation verloren.


    Ist zwar notwendig, aber überaus lästig.


    Gruß
    Ralf

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • ... na dann will ich mal eine neue Frage hier reinstellen ...
    gehen wir mal davon aus, ich habe ein Modell, Urheber ist ein Pseudonym und vor 70 Jahren ist das Modell auf dem Markt gekommen.Also alles in allem - hier ist ein Modell, das kopiert und veröffentlicht werden darf. Kann ich jetzt diesen bogen neu gestalten, mein copyright draufsetzen und vermarkten ... und kein anderer darf nun "meinen" Bogen kopieren ? Nach dem Motto, wer zuerst kommt ...
    Gruss
    HarryBo

  • Hallo Harry,


    da muss ich mich leider Jörg anschließen. Da beginnt mein Wissen langsam zu streiken. Allerdings dürfen wir hier auch kein rechtsverbindlichen Auskünfte dieser erteilen, sonst bekommen wir irgendwann Probleme mit Wiesel's Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind.


    Insofern müssen wir Dich leider an einen entsprechenden Fachanwalt verweisen. Den n ich habe keinen ausreichend große Kriegskasse, um es auf einen entsprechenden Rechtsstreit ankommen zu lassen.


    Ich bitte Dich deshalb um Verständnis.


    Schöne Grüsse


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Also ich kann hier nur zwei Beispiele darlegen, warum manches so ist und nich anders.
    1. Militär---warum gibt es so viel Militär und wenig ziviles. Ganz einfach wenn du ein Militärmodell produzierst hat keine Privatunternehmen ein Urheberrecht auf Logo Markennahme usw. dh wenn du jetzt den Kreuzer Blücher als Modell konstruierst kann kein deutscher Staat Lizenzgebühr verlangen.


    2. Zivil: hier sieht es ganz anders aus. Der Anette Scholz Verlag hat mal auf Anregung von uns ein Kartonmodell Herausgebracht zu Thema Frankfurter Flughafen der 50er Jahre...dh. ein VW Käfer "Follow Me" passend zur Superconnie. Auf dem Käfer war natürlich der Kranich. Prompt stand die Lufthansa vor der Tür und hat für das Kranichlogo Geld verlangt oder einstampfen....(passiert 1992) man sieht Aufpassen was man macht und welche Rechte betroffen sind
    Gruß Werner

  • ... es sieht vieleicht ja so aus, als wollte ich hier mich irgendwie bereichern ... ist aber nicht so ...
    Fakt ist, warum ich das Thema mal ins Rollen gebracht habe, weil ich mal ein paar Meinungen hören wollte ... ich baue seit einiger Zeit an einem Modell (natürlich Heli) das ich kostenlos ins Netz stellen möchte. Nun hat man ein Hobby, setzt sein Herzblut da rein und dann wird man wohlmöglich von irgendwelchen Firmen / Anwälten angepinkelt (sorry).
    Da liest man sich die Texte durch um eventuell einen Ausweg zu finden, um nicht die Firma Bell (Textron-USA) und alle Logo-Besitzer (der Rettungs-Heli ist vollgeklebt mit irgendwelchen Organisationen) zu fragen. Und dann muss ich mir andere Bell´s besorgen und erstmal nachschauen, ob eventuell eine ähnliche Abwicklung vorgenommen wurde. Aber was ich nur lese ist ... Finger weg von allem (ausser eigene Vitrine) - nicht mal Logos verändern geht. Da kann einem ja der Einfall kommen, "Alte" Modelle, neu aufzuarbeiten - das scheint, wohl das einzige was erlaubt ist. Bevor man für sein Hobby auch noch an irgendjemand zahlen muss.
    Oder baue ich einen "Weissen" und nenn den "Hubschrauber" !


    So, ausgekotzt - jetzt geht´s mir besser - Danke für´s zuhören ! ;)

  • Hallo Rene,



    Ich hab noch eine Frage:


    Was ist wenn ich ein Schiff eines Filmtitels aus den 50 Jahren als Baubogen entwerfe. Um genau zu sein die African Queen. So jetzt ist es raus :D.
    Ich habe bis auf den Fiilm und einige Fotos daraus keine Vorlagen und wollte das nach Augenschein entwerfen. Als freier Bogen. Habe ich dann die Urheberrechte der Filmfirma, des Drehbuchautors oder von wem sonst verletzt. ?(



    danke daß ihr diese Art von Fragen erörtert.




    schöne Grüsse


    Sepp der entnerft eine Pause von seiner Firefox brauchte :(.

  • Hi Sepp,


    ein Thema, welches ich mit meinen Star Wars- und Star Wars-Modellen ja auch immer wieder berühre. Und Gerorge Lucas ist in dieser Hinsicht mit Copyright nicht gerade zimperlich.


    Aber generell hast du mit kostenlos weitergegebenen Bögen normalweise keine Probleme. Diese laufen eigentlich als Fanart und werden (im Normalfall) toleriert. Trotzdem kann George oder andere Rechteinhaber die Verbreitung verbieten. Habe allerdings noch von keinem Fall gehört, wo ein nichtkommerzieller Modellbaubogen aus dem Verkehr gezogen wurde.
    Schwieriger wird es wenn einzelne "Helden" irgendwelche freie Bögen z.B. bei Ebay anbieten. Dann kannst du als Konstrukteur schnell ins Fadenkreuz geraten, eine Vorstellung die mir nicht besonders gefällt. Der jap. Konstrukteur des AT-AT, AT-ST usw. hat aus diesem Grund seine Modelle ja auch zurückgezogen. Und ich habe allein letzte Woche 2 !! mal Ebay-Auktionen mit meinen Modellen stoppen lassen. Meist werden noch dreist alle Copyrighthinweise auf den Bögen und Bauanleitungen gelöscht. Allerdings wird es immer wieder vorkommen. Denn wenn man erst mal einen freien Bogen veröffentlicht, hat man die Kontrolle darüber verloren, ob es einem gefällt oder nicht.


    Gruß
    Martin

  • Hallo Martin,


    vielen Dank für die rasche Antwort.


    Da ich keine Lust habe jeden Tag bei Ebay vorbeizuschauen werde ich den Bogen nur auf Anfrage weitergeben.
    Doch erst mal muß ich den bogen entwerfen. Ich hoffe auf einen strengen langen Winter :D.
    Außerdem werde ich öffter euere Hilfe benötigen.


    schöne Grüsse


    Sepp

  • Hallo Josef,


    die Urheberrechte hast Du nicht verletzt, allenfalls die Markenrechte. Und da wird es dann heikel, denn, wie Martin schon geschrieben hat, da verstehen die Bosse amerikanischer Unternehmen keinen Spaß.


    Ich denke aber auch, dass das bei nicht-kommerzieller Verwendung des Bogen kein Problem darstellen sollte (Good will der Bosse). Wenn Du es aber frei verteilen willst (z.B. Download), dann würde ich zumindest eine Email-Anfrage bei der Filmfirma absetzen. Fragen kostet nix. Aber am besten eben mit Fristsetzung (s.o.).


    Schönen Gruß


    René


    Kartonbau.de ... Mein Forum

  • Hallo, Experten,


    im Buch von Dr. Stölting "Schiffe aus Papier" sind einige Modellbaubögen verkleinert abgedruckt.


    Mich juckts in den Fingern, die zu scannen und zu bauen, insbesonders die Uboote und den Zerstörer auf Seite 32, nur um mal zu sehen, wie die damalige Konstruktion (Schreiber, wohl "Wehrertüchtigungs"-Spielzeug Mitte der 1930' er Jahre) heute so rauskommt.


    Was ich zuhause im stillen Kämmerlein tue, ist ja eine Sache - was aber, wenn's was wird und ich das Ergebnis anderen (z.B. dem Forum) zeigen möchte?


    Bitte um Erleuchtung. Dank und Gruß,
    Franz

  • Na denn,
    hier ist das erste:
    Feuerlöschboot aus WHV-Hafenfahrzeuge (hab' den Bogen, den ich schon mal hatte, gerade nochmal bei einem Ebay-Händler bestellt, insofern war das ein Bau im Vorgriff). Mein Vierjähriger wollte unbedingt ein "Feuerwehrauto-Schiff", nachdem er so was auf einem Foto gesehen hatte und er ja weiss, dass Papa "Alles" aus Papier machen kann ;-))
    Hatte das schon mal in der Galerie unter WHV-Modelle eingestellt, die Farbe ist etwas "off", da die Druckfarbe zur Neige ging - war meinem Sohn aber egal. Passt jetzt nicht ganz in den Thread, aber ich lass' es mal hier.
    Gruß,
    Franz

  • Guten Morgen,


    Mir ist leider aufgefallen, dass viel der sehr detailierten Modelle mehr oder wenige grosse Fehler haben. Es scheint aber, dass diese Fehler in den meisten Faellen mit einfachen Mitteln behoben oder ganz vermieden werden koennen. Dazu muss man es aber in voraus wissen. Ich finde es aergelich an einem Modell zu bauen, nur um in fortgeschrittenen Zustand auf eine Ungenauigkeit (oder sogar fehlende Teile) zu stossen die vermieden haette werden koennen wenn man es vorher gewusst haette.


    Ich habe deshalb die Idee die Boegen zunaechst zu kopieren und einen Probebau zu machen. Der Original Bogen wuerde man erst basierend auf den gemachte Erfahrungen verbauen. Letztendlich hat man dann zwei Modelle: einen kopierten Probebau und ein hoffentlich bessers Original.


    Darf man dass?


    Gruss
    Richard


    PS: Wer hat sich schon mal an der Deutschland 2 von WHV versucht. Ich krieg das Autodeck nicht gerade drauf. Hat jemand irgend welche Tips ?