Kleine Ursache - grosse Wirkung! Markenrechte und Modellbau

  • Moin zusammen,


    hier nochmal die wegweisende Entscheidung über Markenrechte der VORBILDER von Modellen:





    Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung


    durch Spielzeugautos




    Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat
    des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Hersteller
    eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als
    verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des
    Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter
    Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.


    Die Klägerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer
    für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das
    Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt. Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines
    funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten, das ein verkleinertes
    Abbild eines Opel Astra V8 Coupé darstellt und am Kühlergrill das
    Opel-Blitz-Zeichen trägt.


    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu der Frage, ob
    diese Nachbildung in verkleinertem Maßstab eine unzulässige
    Markenbenutzung darstellt, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der
    Europäischen Union eingeholt.

    Dieser hat entschieden, dass es maßgeblich
    auf die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Feststellung ankomme,
    ob die angesprochenen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den
    Spielzeugmodellautos als Angabe darüber verstünden, diese stammten von
    der Klägerin oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
    Das Landgericht hat die u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz
    gerichtete Klage daraufhin abgewiesen. Es hat angenommen, der Verkehr
    sehe die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs
    an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des
    Modellfahrzeugs an und rechne sie weder dem Hersteller des Vorbilds zu
    noch gehe er von wirtschaftlichen, insbesondere lizenzvertraglichen
    Beziehungen zwischen den Herstellern des Vorbilds und des
    Spielzeugmodells an. Das Berufungsgericht hat diese Auffassung
    bestätigt. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.


    Eine Verletzung der für Spielzeug eingetragenen Marke
    der Klägerin hat der Bundesgerichtshof verneint.

    Zwar liegen die
    Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der
    Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf dem Spielzeugauto der Beklagten
    um die Benutzung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens für
    identische Waren (Spielzeug) handelt. Dadurch werden jedoch weder die
    Hauptfunktion der Marke, die Verbraucher auf die Herkunft der Ware
    (hier: Spielzeugauto) hinzuweisen, noch sonstige Markenfunktionen
    beeinträchtigt, weil die angesprochenen Verbraucher das
    Opel-Blitz-Zeichen auf den Spielzeugautos der Beklagten nur als –
    originalgetreue – Wiedergabe der Marke verstehen, die das nachgebildete
    Auto der Klägerin an der entsprechenden Stelle trägt. Das
    Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit
    angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die
    Herkunft des Modellautos.


    Soweit die Marke der Klägerin für Kraftfahrzeuge
    eingetragen ist, handelt es sich nicht um ähnliche Waren (Spielzeugautos
    und Kraftfahrzeuge), so dass auch die Annahme einer Markenverletzung
    wegen Begründung einer Verwechslungsgefahr ausscheidet. Unter dem
    Gesichtspunkt des Schutzes einer – für Kraftfahrzeuge – bekannten Marke
    ist eine Markenverletzung gleichfalls zu verneinen. Insoweit fehlt es an
    einer unlauteren Beeinträchtigung oder Ausnutzung des Rufs der für
    Kraftfahrzeuge eingetragenen Marke der Klägerin.


    Urteil vom 14. Januar 2010 – I ZR 88/08 – Opel-Blitz II


    OLG Nürnberg - Urteil vom 29. April 2008 – 3 U 1240/07


    GRUR-RR 2008, 393 = WRP 2008, 1257


    LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 11. Mai 2007 – 4HK O 4480/04


    WRP 2007, 840


    EuGH – Urteil vom 25. Januar 2007 – C-48/05,


    Slg. 2007, I-1017 = GRUR 2007, 318 = WRP 2007 – Adam Opel


    Karlsruhe, den 15. Januar 2010


    § 14 Abs. 2 MarkenG:


    Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr


    1.ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren
    oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind,
    für die sie Schutz genießt,


    2.ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität
    oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder
    Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder
    Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht,
    einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in
    Verbindung gebracht wird, oder


    3.ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein
    ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht
    denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei
    der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des
    Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten
    Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder
    beeinträchtigt.



    Pressestelle des Bundesgerichtshofs

    76125 Karlsruhe



    ------------------------------------------------------------



    Soviel nochmal zum Thema.


    Gruß
    Hadu

    Vielleicht kommt der Tag, an dem mehr Leute checken, dass Idiotie nicht links oder rechts ist, sondern in erster Linie daher rührt, dass jemand ein Idiot ist! (M. Tegge)




    www.modell-und-geschichte.jimdo.com


    Mitglied der Luft'46-Gang

  • Gott sei Dank!
    So ein Zeichen (z.B. Opel-Blitz-Zeichen) ist doch (meines Erachtens) auch kostenlose Werbung für den Hersteller des Fahrzeugs – wo ist also das Problem???

  • Moin, moin,
    das hieße doch eigentlich in Analogie, dass man durchaus die MEIN SCHIFF 1 nicht nur bauen sondern auch zeigen dürfte. Auch mit dem TUI-Smiley am Schornstein - oder? - Wiesel, was sagst Du dazu???
    Gruß von der Ostsee,
    Kurt

  • Hallo Ihr,


    und im Gegenzug sogar die "MeinSchiff" wieder verkaufen könnte, oder?
    Preisfrage: Wer hat denn eine Rechtschutzversicherung, um das ausprobieren zu können???


    Das Urteil eingedeutscht heißt soviel wie: Ich darf nur kein echtes Schiff mit dem Logo bauen, sofern ich es richtig verstanden habe.


    Gruß pianisto

  • Moin zusammen,


    das Urteil betrifft eher die "Gewerblichen", also Verlage und Konstrukteure.


    Jeder kann sich ein Modell von allem bauen und das in der Öffentlichkeit (innerhalb des geltenden Rechts!) zeigen. Das kann keiner verbieten, ABER Serienbau mit Verkaufsabsicht ist nun eine andere Sache.


    Hier ist das Urteil maßgeblich, allerdings NUR in Deutschland bzw. Europa.


    Gruß
    Hadu

    Vielleicht kommt der Tag, an dem mehr Leute checken, dass Idiotie nicht links oder rechts ist, sondern in erster Linie daher rührt, dass jemand ein Idiot ist! (M. Tegge)




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    Mitglied der Luft'46-Gang

  • Hallo,
    das Modell des Opel Blitz wurde wohl von einem Hersteller zum Verkauf gebaut. Nach diesem Urteil müsste es auch für den Modellbogen Mein Schiff gelten. Aber ich bin kein Jurist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt



    Edited once, last by modellschiff ().

  • Moin, moin,
    das hieße doch eigentlich in Analogie, dass man durchaus die MEIN SCHIFF 1 nicht nur bauen sondern auch zeigen dürfte. Auch mit dem TUI-Smiley am Schornstein - oder? - Wiesel, was sagst Du dazu???
    Gruß von der Ostsee,
    Kurt



    Als Einzelstück würde das auf jeden Fall gehen.
    Aber wir würden das trotzdem wegen der Auseinandersetzung TUI-v.Kampen zur Zeit hier nicht gerne sehen.


    Wir sind ein für Euch User kostenfrei geführtes Forum, für das die Betreiber aber Jahr für Jahr erhebliche Geldbeträge aufbringen.


    Ich finde, deswegen sollte dann auch mal das Interesse von Nutzern an der Präsentation dieses Modells zurückstehen. Das letztlich immer verbleibende Restrisiko einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung wird ja nicht von den Usern dieses Forums getragen...



    Helmut

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

  • Hallo Wiesel,


    ich stimme dir zu, denn zwischen theoretisch Recht haben und praktisch Recht haben kann ein dorniger Weg sein... sollte man jedoch ein schriftliches Okay von Tui vorweisen können....


    Hier aber mal ein großes Dankeschön für die kostenlose Nutzung des Forums!


    Gruß pianisto

  • Hallo Daniel,


    es gibt einen Modellbaubogen von MEIN SCHIFF, über den es aber markenrechtliche Differenzen zwischen TUI Cruises und dem Konstrukteur des Modells ( v. Kampen) zu geben scheint.
    Das Modell wird unseres Wissens zur Zeit nicht vertrieben.

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

  • Moin zusammen,


    Leute, lest doch mal das Ganze genauer... Es geht um ein am Original vorhandenes Firmensymbol.


    Es geht nicht um den geschriebenen Namen. Bei all der Juristerei kann das einen Unterschied machen...


    Bei Namensnennung kann es ganz anders aussehen, so werden z.Zt. Modelle des Opel Admiral und Opel Kadett in 1/35 verkauft. Der Firmenname "Opel" darf hierbei nicht genannt werden.
    Ebenso hat vor ein paar Jahren BMW erreicht, daß das berühmte BMW-Flügelrad nicht unter dieser Bezeichnung vertrieben werden darf.


    In einem anderen Fall musste der Modellhersteller für die Nennung des Originalnamens schlichtweg fette Lizenzgebühren bezahlen.
    Da muss schon genau differenziert werden.


    Gruß
    Hadu

    Vielleicht kommt der Tag, an dem mehr Leute checken, dass Idiotie nicht links oder rechts ist, sondern in erster Linie daher rührt, dass jemand ein Idiot ist! (M. Tegge)




    www.modell-und-geschichte.jimdo.com


    Mitglied der Luft'46-Gang

  • Ja, die Sache ist in der Tat deutlich komplizierter und deswegen lässt sich hier auch kein rasches Urteil finden.


    Schaut Euch allein mal ein Bild von MEIN SCHIFF I an - bei diesem Schiff geht es nicht nur um eine Schornsteinmarke... Das ist eher eine Art "einmaliges Gesamtkunstwerk" und schon aus diesem Grund könnte die BGH-Entscheidung so nicht anwendbar sein.


    tui-reisecenter.de

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

  • ich kann bestätigen, daß sowohl FIAT als auch die Töchter ALFA ROMEO und div. andere Firmen teilweise heftige Lizenzgebühren verlangen. Dies führte u.a. zur Einstellung der Produktion von FIAT 500-Modellen von Gunze-Sangyo, obwohl die Werkzeuge schon mind. 20 Jahre alt sind. Eigentlich schade....


    liebe Grüße


    Hänschen

    beste Grüße vom hänschen

  • Aber Helmut, im Kunst sind Zitate eher gewünscht und formen ein wesentliches Bestandteil hier des Modells, in sich ein eigenständiges Kunstwerk, und damit das eingenständige Schaffen des Modellkünstlers, Produzent oder/und Modellbauer. Und damit wird die künstlerische Freiheit mit einem Verbot betroffen.


    Da würde ich sagen, wenn eine medizinherstellende Firma etwas, geschaffen vom lieben Gott kopiert und ein kleines bisschen aber nicht wesentliches daran ändert, öfters in der Auswirkung Schaden zufügt, und macht daraus ein Geschäft, geschützt mit Patentrechte, wird das als Recht angesehen.


    Weshalb, wenn man etwas úbernimmt im Model was es in der Wirklichkeit gibt, geschaffen von Sterbliche und daraus neues schafft, sollte so etwas untersagt werden? Finde ich ganz unnatürlich, dem Naturgesetz wiedrig.


    Vergleiche mal was der Sohn von Jan de Groot und Alida van Overschie geschrieben hat in seinem 'Mare Liberum'. Sollte man grad beim Freizeitgestaltung, wo man eben das Tägliche verlässt zur Erholung, abseits vom Gewerbe, sich beschränken, obwohl man niemand schadet oder Schaden hinzufügt? Ist unsere Freizeit nicht unser "Mare Liberum"? Eher, wenn man etwas unternimmt, damit man sich in der Gesellschaft besser dienen und funktionieren kann, passt da ein Veto?


    Davon wird man doch ganz opelig :) . Derarte, meiner Meinung nach, Kleinseligkeit der Opelleute, schlicht eine Ausweitung des Gewinntriebs auf Kosten des Wohlbefindens, nicht nur von Kunden. Hier hat man angezielt, unsere Gesellschaft nicht zu dienen. Und wesentlich versucht Einfluß zu nehmen ins private funktionieren Einzelne. Destruktiv und nicht Konstruktiv, meiner Meinung nach.


    Also: Vorsicht beim Ablichten von Opel-Mobile, es droht etwas......Aber immer, wenn ich so einen alten Kadett-B begegne, habe ich noch diese Gedanke: Aha, einen Opel! Damit wurde die Gesellschaft damals motorisiert......Matriarchal, dienend, Konstruktiv.


    groetjes,
    Drahteselfahrer Gert

  • Gert,


    ich bewerte die Rechtslage nicht.
    Nicht alles was rechtlich geregelt ist ist auch in jeder Hinsicht vernünftig geregelt...

    Fertig: MS WILHELM GUSTLOFF, 1:250



    Aufwachen - es ist 5 vor 33...

  • Ich glaube auch nicht das durch Modellen mit Markennamen (Opel,BMW etc) den Konzernen dadurch Schaden entsteht. Ich sehe da darin nur Gier der Konzerne daraus Profit schlagen zu wollen. Ich glaube auch nicht das das einer Kreuzschiffartgesselschafft,durch ein Modell potentielle Reisegäste flöten gehen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist doch wohl äusserst gering,das jemand mit einem Modell,welcher Art auch immer,in See stechen wird oder auf Strassen unterwegs sein wird.


    Probleme hat die Menschheit :rolleyes:

  • Hallo zusammen,


    selbst wir als Modellbauclub in Bremen haben diese Geschichte schon mit gemacht. Wir haben ein Emblem verwendet das Urheberrechtlich geschützt war und hatten nicht gefragt ob wir es benutzen dürfen. Der Besitzer der Rechte wollte uns verklagen und eine horrende Summe an Gebühren haben, so wurde von uns kurzerhand das Emblem geändert.


    Was ich damit sagen will ist, dass überall in unseren Land die Sache mit den Markenrechte bzw. all diesen Rechten teilweise unnötig hoch gespielt wird. Vor allen nur hohe weil manche Firmen daraus unwahrscheinlich Profite schlagen wollen.



    Gruß Axel