Scalierung erlaubt oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich wollte heute meine zu kleine Bremen (1:400 von Schreiber) auf 1:250 bringen lassen. Da ich keine Ausrüstung für so etwas besitze, fragte ich unseren Nachbarn, der eine großes Grafikstudio hat, um seine Hilfe.

    Er wollte wohl eine 1:1 Kopie anfertigen, aber für das Vergrößern würde ich eine Genemigung des verlages benötigen, wegen des Urheberrechtes. 8o


    Nun bin ich verwirrt. Ich dachte bisher immer das sei erlaubt. ?(
    Weiß da jemand was genaues? Einen RA möchte ich deswegen nun wirklich nicht bemühen. ;)


    Gruß aus Odenthal
    Jens

    Gruß aus Odenthal


    Jens

  • I am worried by the constant discussions about copyright infringement, and the ever more narrow interpretations of it. If the reaction you got really is what German law requires, it is very worrying indeed.


    You can be all for due copyright as far as duplication for commercial purposes goes, but not being allowed to reproduce a page in a book for your own use is just ridiculuos.


    I hope somebody who knows clears this up and can give you some good argument to take back to your neighbour.


    Leif

    Dankbar für die Gelegenheit auf Englisch schreiben zu dürfen, kann aber Antworten problemlos auf Deutsch lesen.

  • Hallo Jens,


    wenn er so argumentiert, dann dürfte er nicht einmal die 1:1 Kopie anfertigen.
    Du musst ihm lediglich versichern, von mir aus machs schriftlich, dass Du den Originalbogen nicht verkaufst und falls Du das tust, den Scan-Bau vernichtest oder zusammen mit dem Originalbogen weitergibst.


    Das ist mein Verständnis der Sachlage aber vielleicht kann das noch ein rechtskundiges Mitglied bestätigen.


    Servus
    René

    Demokratie ist alternativlos!


    An opinion without 3.14 is an onion. You'll understand.

  • Hallo,


    is wirklich nervend so langsam mit diesem juristischen*** :gaga:


    Was wäre denn, wenn Du in einem Copyshop (nich Coffee-shop :D) eine vergrösserte Fotokopie machen würdest ??


    Is datt ein Unterschied zum einscannen mit späterer Skalierung beim Ausdruck?? (wenn dann die digitale Kopie auf dem Rechner gelöscht wird).


    Ich glaube nicht....


    is wirklich langsam nervend.... ;(

  • Moin Jens,


    Dein Copyshopper ist auf dem Holzweg.


    Hoffentlich sind die Kopien besser als seine Rechtsauskunft. Kein Problem, solange die Kopie für Dich ist.

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV

  • Hallo Jens,


    eine kleine Reaktion auf die Antworten, die wir Dir auf Deine Frage gegeben haben, wäre vielleicht nicht unangebracht...

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV

  • nein, ich schreibe nichts dazu, nein, nein, nein ,- oder doch, vielleicht auch nur ein paar ..
    besser nicht


    ich lass es einfach, besser so



    mfg


    Nora

    Eisenbahn nur noch Spur N Fährt

    die 0-Anlage ist in etwa fertig und fährt



    außerdem,- gelegentlich ein Kartonmodell,- man gönnt sich ja sonst nichts

    Z.B etliche Auto/Lkw Modelle von 1:100

  • Liebe Freunde,


    Es soll Leute geben die ihre Bögen nicht nur skalieren sonder auch zerschneiden @) @) @)


    Auch von einzelnen Personen die die ausgeschnittenen Teile zusammenkleben habe ich schon gehört. :gaga: :gaga: :gaga:


    In ganz seltenen Fällen werden sogar Kanten gefärbt und zusätzliche Teile aufgeklebt.


    Darf das sein :zweifel: :zweifel: :zweifel:


    Ein sich fragender Herbert


    PS: :troll:

  • ...dann wäre mein Airbus auch "illegal", oder die vielen anderen Flieger, die ich verkleinert habe. ;)


    Naja, im Knast hat man dann ja genügend Zeit, Modelle zu bauen. -Im Original natürlich! =)

  • So ich war heute morgen noch mal bei ihm. Habe die beiträge ihm mitgebracht. Nachdem ihm auch sein Mitarbeiter noch mal die Rechtslage erklärt hatmacht ers jetzt doch. O-Ton: Sorry, bin halt Betreiber und muß mich mich da 100% absichern.
    Ich durfte ihm dann noch son Wisch unterschreiben von wegen nur füt Private Zwecke bla, bla.
    Ist aber jetzt in Arbeit.


    Vielen Dank an alle!!!!


    Gruß aus Odenthal


    Jens

    Gruß aus Odenthal


    Jens

  • Na gut, er respektiert das Urheberrecht zumindest und tut sein bestes, es ein zu halten. - Das muss man ihm zu gute halten.


    Wenngleich er in dem Fall wohl etwas über's Ziel raus geschossen ist.


    Frohes Schaffen!

  • Na, Jens, da hast Du Dir aber meiner Meinung nach umsonst soviel Ärger und Mühe gemacht:
    :(Wozu das Schreiber-Modell der "Bremen" aufplustern, wenn es doch eine wunderbare "Bremen" vom HMV bei Scheuer & Strüver (moduni) im gewünschten Maßstab gibt?! Und überdies mit einer wahlweise zu realisierenden Detaillierung, die kaum noch Wünsche offen läßt 8o !
    Nix für ungut :rotwerd:
    Kartonkapitän

    Ich schnipsel mit Schere, ich klebe und falz';
    das is zwar nur Schimäre, doch mich unterhalt's! :P(frei nach Johann Nestroy)

  • Eine Privatkopie ist immer erlaubt, wenn sie analog ist. Eine Kopie von einem Copy-Shop ist jedenfalls analog, du brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Du brauchst auch bei Weitergabe des Originalbogens dein Modell nicht zu zerstören oder mitzugeben, da ist die Rechtslage ganz klar. Du darfst auch analoge Kopien für deine Freunde oder Familienmitglieder machen, wenn es kostenlos ist. 7 Kopien ist dabei ein praktischer Richtwert, der von irgendeinem OLG genannt wurde.


    Beim Scannen ist es ein bissi problematischer, weil es sich rein technisch um eine digitale Kopie handelt. Da aber kein Kopierschutz umgangen wird, denke ich dass es zumindest nicht verboten ist. Wiesel, was meinst du ???


    liebe Grüsse
    Cyana

  • Quote

    Original von Jens Winter
    So ich war heute morgen noch mal bei ihm. Habe die beiträge ihm mitgebracht. Nachdem ihm auch sein Mitarbeiter noch mal die Rechtslage erklärt hatmacht ers jetzt doch. O-Ton: Sorry, bin halt Betreiber und muß mich mich da 100% absichern.
    Ich durfte ihm dann noch son Wisch unterschreiben von wegen nur füt Private Zwecke bla, bla.


    Ich muss hier mal einhaken, denn auch wenn die erste Reaktion des Copyshops scheinbar seltsam ist, wenn man mit der Materie vertraut ist sieht es schon ganz anders aus:


    Was viele nicht wissen ist, dass JEDER Kopierer heutzutage ein feines Muster aus (meistens) gelben Rasterpunkten mitdruckt, zu klein, um sie mit bloßem Auge zu sehen - es sei denn, man weiß, wonach man suchen muss. Woher ich das weiß? Wir haben hier auch einen Digitaldrucker / Kopierer stehen, und dieses Muster wirkte bei einem wichtigen Auftrag störend, denn der Kunde hatte gaaaaaaanz genau hingeschaut. Wir haben natürlich bei der Technik angerufen, um ein Problem zu melden - tja, und da musste man die Katze natürlich aus dem Sack lassen.


    Das Muster, das der Kopierer dabei druckt, ist bei jedem Gerät einzigartig! Das bedeutet, wird irgendwas kopiert und in Umlauf gebracht (Geld (was sowieso nur bedingt geht, da viele Geräte Geldscheine erkennen!), Bücher, Kartonbausätze etc.) kann man die Kopien zum Gerät, auf dem sie erstellt wurden, zurückverfolgen! Der Besitzer des Gerätes ist dann der Dumme.


    Nur mal so zur Info, damit man versteht, warum sich mancher so "anstellt".

    Gruß aus MG und "In glue we trust"
    Marco ("The Baseman")

  • Moin zusammen,


    nunja, so manche Kopierer sind auch geräte aus zweiter bzw. dritter Hand, aber das mit den gelben Punkten ist natürlich auch seltsam, besonders bei hochwertigen Drucken....



    Wenn man nun auch noch das Gerücht aus der Welt schafft, daß der "Scalierer" sein Modell zerstören muss, wenn er die maßstäblich andere Vorlage wieder verkauft, ist alles gut....


    Gruß
    Hadu

    Vielleicht kommt der Tag, an dem mehr Leute checken, dass Idiotie nicht links oder rechts ist, sondern in erster Linie daher rührt, dass jemand ein Idiot ist! (M. Tegge)




    www.modell-und-geschichte.jimdo.com


    Mitglied der Luft'46-Gang



  • Wie gesagt: Die Punkte sind so fein, normalerweise sieht man die nicht!


    Was Gebrauchtgeräte angeht: Solange ein Gewerbetreibender einen Kopierer besitzt ist auch der Standort beim Hersteller registriert - allein schon wegen der GEMA-Abgaben, die man dann zahlen muss (ja, muss man, eine monatliche Pauschale!). Bei Geräten in Privatbesitz ist das was anderes, aber einen "grauen Markt" gibt`s überall.

    Gruß aus MG und "In glue we trust"
    Marco ("The Baseman")

  • Quote

    Original von Jens Winter
    So ich war heute morgen noch mal bei ihm. Habe die beiträge ihm mitgebracht. Nachdem ihm auch sein Mitarbeiter noch mal die Rechtslage erklärt hatmacht ers jetzt doch. O-Ton: Sorry, bin halt Betreiber und muß mich mich da 100% absichern.
    Ich durfte ihm dann noch son Wisch unterschreiben von wegen nur füt Private Zwecke bla, bla.
    Ist aber jetzt in Arbeit.


    Man kann auch noch Windeln ohne Bedürfnis tragen zum absichern, deshalb kann man Drucker sein :D,


    groetjes,
    Gert

  • So da ich mit diesem Thema ja derbe auf den Mund gefallen bin wollte ich nochmal nachfragen auch wenn es den ein oder anderen nervt. Ich mache die Frage auch kurz und knapp:


    Wenn ich mir einen Modellbaubogen kaufe darf ich diesen in einem anderen Maßstab für mich drucken (evtl. lassen) und das Modell dann für mich bauen?


    Hintergrund ist ein Modellbaubogen zu kaufen und vergrößert das Modell bauen und auch verändern. Also Details hinzufügen und abändern. Das Modell soll also nicht im Original (aber vergrößert) aufgebaut werden.

    LG Erik
    Titanic 1:100 von Schreiber im Bau.
    Lockheed L1649 1:50 von Schreiber im Bau

  • Quote

    Original von Toretto
    ...


    Wenn ich mir einen Modellbaubogen kaufe darf ich diesen in einem anderen Maßstab für mich drucken (evtl. lassen) und das Modell dann für mich bauen?


    ...


    Ja, auf jeden Fall!


    Und Du darfst den Bau hier auch zeigen!


    Also, leg los. =)

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV

  • Hallo Freunde,
    Helmut sei Dank für die klare Auskunft. Wenn einer etwas über die jur. Materie weiß, dann er.


    Mit freundlichen Grüßen


    modellschiff

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt



  • Hallo Modellbaukollegen,


    ich habe vor ein paar Wochen genau wegen dieses Themas (Skalieren eines gekaufen Bogens) beim Aue Verlag (Schreiberbogen) angerufen und gefragt, was hierbei urheberrechtlich erlaubt und verboten ist.


    Hier die Aussage des Verlags:


    Der Bogen darf für private Zwecke skaliert werden (Kopierer oder Scan und Ausdruck)


    Es dürfen keine Kopien verkauft oder verschenkt werden.


    Aus einem Original darf man nur eine Kopie bauen.


    Der Originalbogen sowie alle Scans oder Kopien müssen nach dem Bau des kopierten / skalierten Modells vernichtet bzw. gelöscht werden (also auch keine Archivierung für Privatzwecke)



    Ob das andere Verlage lockerer oder strenger sehen kann ich natürlich nicht sagen. Im Zweifelsfall sollte man nachfragen.




    Gruß
    Ulrich

  • Quote

    Original von Ulrich
    ...Der Originalbogen sowie alle Scans oder Kopien müssen nach dem Bau des kopierten / skalierten Modells vernichtet bzw. gelöscht werden (also auch keine Archivierung für Privatzwecke)



    ...


    Na,


    da habe ich aber starke Zweifel, ob diese Aussage richtig ist... =)

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV

  • Der Originalbogen muss nicht zerstört werden. Das ergibt keinen Sinn in meinen Augen....

    LG Erik
    Titanic 1:100 von Schreiber im Bau.
    Lockheed L1649 1:50 von Schreiber im Bau

  • Ich gebe hier nur das wieder, was der Verlag mir gegenüber geäußert hat.


    Wer mir das nicht glaubt, bitte selbst nachfragen.


    Gruß
    Ulrich

  • Hallo Ulrich,


    natürlich glaube ich, dass der Verlag diese Aussage gemacht hat.


    Ich halte nur die Rechtsansicht für falsch.

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch das Gefühl das Ulrich da eine Falschinformation bekommen hat.


    Ist es nicht eher so das, wenn er wie der Verlag verlangt das der Originalbogen nach dem Bau des skalierten Modelles zerstört würde dem Kunden eine wichtige Beweisgrundlage fehlt das sein skaliertes Modell auf Grundlage des Originalbogens und somit Rechtlich unbedenklich entstanden ist?


    Ich frage mich nur warum ein Verlag solche Aussagen von sich gibt und somit seinem Kunden
    Direkt/Indirekt sogar Schaden zufügt????


    kopfschüttelnde Grüße
    Martin

    Im Probebau: PU29 ( M 1:25)
    Abgeschlossen: Altona V23(als TT-Komplettmodell)
    In Vorbereitung: Altona V23(M 1:200)
    In der Entwicklung: BR 41 DB/DR/DRG


    Link zu meinem OnlineShop Lasermodelle.de

    Edited once, last by MaFa ().

  • Ich bin langsam wirklich gespannt, wann wir uns mit unseren Schei@@ Gesetzen und Regeln das Leben so schwer gemacht haben, dass wirklich auch jede Initiative und Kreativität abgewürgt wird. Leichte Auswüchse sehen wir ja hier im Forum; deutlich krasser geht es in einem mittlerweile eher komatös vor sich hin dämmerndem Nachbarforum zu, wo eine "gesetzlich legitimierte Null-Toleranz" lobend genannt wird.


    Verlieren werden wir irgendwann alle!
    - Die Verlage ...
    - und die Modellbauer!


    meint Woody

  • Quote

    Original von MaFa
    Ich frage mich nur warum ein Verlag solche Aussagen von sich gibt


    Weil es logisch ist: Würde man den Originalbogen (wie es ja vom Verlag gedacht ist) bauen wäre er ja auch nicht mehr vorhanden. Wie weist Du denn dann nach, dass es ein Originalbogen war? Das man den Originalbogen als Beweis benötigt ist, sorry, hanebüchen.


    Sowohl beim Bau im Originalmaßstab als auch als skalierte Kopie kann letztendlich nur ein Kaufbeleg über den Originalbogen mehr oder weniger beweisen, dass es keine Kopie war, oder ein Druck von einem illegalen Download oder ähnlichem.


    Mit der Vernichtung von Daten / Original wird sichergestellt, dass der Kunde nicht einfach auf deren Basis weitere Modelle des Objektes baut. Denn auch wenn er sie nur für sich bauen würde: Der Verlag wäre ja geschädigt, da eigentlich für den weiteren Bau des Modelles der Kauf eines weiteren Bastelbogens nötig wäre. Es darf eben keine zusätzliche Kopie erstellt werden, was ja dem Copyright entspricht.


    Andererseits: Wer bitte soll denn kontrollieren, ob man einen Originalbogen, den man als Kopie gebaut hat oder gescannt hat, vernichtet hat? Kommt da das "Federal Bureau of Bastelbogen"? Es ist doch wohl ganz klar: Solange kein Kläger da ist, kommt kein Richter, und solange man keine Kopien / Daten verkauft sind wohl keine Probleme zu erwarten.

    Gruß aus MG und "In glue we trust"
    Marco ("The Baseman")

    Edited 2 times, last by Marco Scheloske ().

  • Hallo Marco,


    da sich eine Skalierung auf die Rechtsgrundlage der privaten Sicherungskopie bewegt, die voraussetzt das man im Besitz des Originales ist beißt sich für mich hier die Aussage des Verlages mit dem
    Urheberrecht.


    Wenn ich aber so wie der Verlag es vorschlägt dann das Original zerstört habe ist demnach die Kopie dann ja eine illegale und muss demzufolge auch zerstört werden.


    Ein Kaufbeleg(simpler Kassenbon) alleine ist nicht so aussagekräftig wie beides zusammen.


    Und wenn ich mir die Rechtsauffassung des betreffenden Verlages so anschaue dann müsste also jeder der von seiner Musik CD eine Kopie für sein Auto erstellt hat also seine Original CD sofort zerstören?


    Und alle Kartonisten die sich von ihren Bögen einen Scann zur privaten Datensicherung vorgenommen haben den Originalbogen sofort durch den Aktenvernichter jagen ... ???


    Nix für Ungut Marco aber ich glaube da stimmt dann doch was nicht... ;)


    NeTTe Grüße
    Martin

    Im Probebau: PU29 ( M 1:25)
    Abgeschlossen: Altona V23(als TT-Komplettmodell)
    In Vorbereitung: Altona V23(M 1:200)
    In der Entwicklung: BR 41 DB/DR/DRG


    Link zu meinem OnlineShop Lasermodelle.de

  • Warum fragen wir nicht einmal jemanden der DEFINITIVE Aussagen zu dem Thema machen kann; sprich einen ausgewiesenen Urheberrechtsexperten? Dessen Aussage könnte man dann schön einrahmen und irgendwo im Forum deutlich sichtbar platzieren.
    Jungs derartige Diskussionen kommen immer wieder, und wirklich klarer ist die Thematik nicht geworden, weil wir alle keine Experten sind was das betrifft.Andere Foren dümpeln so vor sich hin weil eine "zero tolerance" Politik betrieben wird, und genau das ist der Tod unseres Hobbys und der Forenszene weil eben nicht jeder seine Originale anschneidet sondern lieber Scans verbaut (Wenn das jeweilige Original besessen wird natürlich).Das kann auch nicht der Weg sein!
    Supern ginge ja dann auch nicht mehr weil ich mir zumindest einen oder mehrere Scans anfertigen muss da ich mir nicht 5x dasselbe Modell kaufe nur um ein paar extrateile auszuschneiden.Jede Veränderung des Originals wäre ja dann auch ein Problem?
    Meiner Meinung nach führen solche Diskussionen ohne fundierte Meinung zu nichts ausser zu vielen Fragen und zu nochmehr Rätseln was das Urheberrecht angeht....

  • Moin,


    Quote

    Andere Foren dümpeln so vor sich hin weil eine "zero tolerance" Politik betrieben wird, und genau das ist der Tod unseres Hobbys und der Forenszene weil eben nicht jeder seine Originale anschneidet sondern lieber Scans verbaut (Wenn das jeweilige Original besessen wird natürlich).Das kann auch nicht der Weg sein!


    Peter, Deiner Meinung schliesse ich mich total an.
    Ich habe gerade mal den Schreiber-Bogen der Cessna 150 durchgesehen um nach einem: ALL RIGHTS RESERVERD Aufdruck oder ähnlichem zu suchen...DA STEHT NIX, Ausser Copyright: AUE Verlag.


    Die Diskussion geht hier aber auch ein bischen über das ursprüngliche Thema hinaus. Hier wurde 2008! danach gefragt, ob man einen Bogen scalieren dürfe, weil ein Copyshop sich geweigert hatte!


    Uns nervt doch wohl eher das <Reinquatschen> in unser Hobby, oder?
    Wenn hier ein Baubericht eines scalierten Modells den Urheber stört, dann kann er sich ja in diesem Baubericht dazu äussern, oder?


    Bei allem Verständnis für Konstrukteure, die stolz auf ihre Arbeit sind:
    Mit Papierkünstlern, die eure Werke zu ihren eigenen machen (sprich: Bauberichte von veränderten Originalbögen) müsst hier auch leben...


    In der Hoffnung, das 2011 lustiger wird


    Euer Wanni =)

  • Quote

    Original von Peter P.
    Warum fragen wir nicht einmal jemanden der DEFINITIVE Aussagen zu dem Thema machen kann; sprich einen ausgewiesenen Urheberrechtsexperten?


    Weil du einen solchen nur gegen Rechnung zu einer Rechtsverbindlichen schriftlichen Stellungnahme kriegst....


    Nichts für ungut, aber ist von den hier anwesenden Rechtsgelehrten einer Experte für Urheberrecht?


    Und was die Verlage von sich geben, ist in der Regel nur deren Auslegung der aktuellen Gesetze. Und alleine an den Unterschiedlichen Aussagen der Verlage sieht man ja schon, wie verschiedene Anwälte den gleichen Gesetzestext auslegen.

    Gruß aus Würzburg


    Ralf





    Lieber eine Stunde vor dem Modell meditiert, als gar nichts getan!!:D

  • Jungs, was ich in meinen eigenen vier Wänden mache, kann eigentlich jedem egal sein. Und wenn ich eine Kopie baue, ohne dass ich das mit pompösem Getue im weltweitem Netz veröffentliche, dann kann mir niemand etwas anhaben. Ganz einfach.


    Allerdings scheint es mittlerweile Sitte zu sein, dass man jeden Scheiss an die Öffentlichkeit weitergeben muss.


    waltair

    die Zukunft geschieht, egal was man tut

  • Ich denke, hier ist mal wieder alles gesagt.


    In diesem Sinne guten Rutsch und ich öffne das Thema wieder, wenn ein Rechtsgelehrter etwas beizutragen hat, was uns weiterbringt.


    Gruß
    Jan

  • Quote

    Original von Jan Hascher
    ...wenn ein Rechtsgelehrter etwas beizutragen hat, was uns weiterbringt.


    :D Also abschließend:


    Die Handhabung von Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch regelt § 53 UrhG vollständig.
    Die Zusammenfassung und Erläuterung dieser Norm steht hier in diesem Thread etwas weiter oben und dort findet sich auch fast alles, was der Aue-Verlag geschrieben hat.


    Aber eben nur fast:


    Einen Anspruch des Rechteinhabers auf Vernichtung des Originals (nach Herstellung einer legalen Vervielfältigung) kennt das Gesetz nicht. § 98 UrhG regelt hierzu abschließend, wann etwas zu vernichten ist: Nur dann, wenn illegal gehandelt wurde und die Vernichtung dann vom Rechteinhaber verlangt wird.


    Möglicherweise (und nach einer rechtl. Mindermeinung) kann ein Verlag aber durch AGB das Vervielfältigungsrecht nach dem UrhG einschränken. Ob das geht (es würde dann ja auch die "private Sicherungskopie" betreffen), ist aber umstritten. Ich bin der Auffassung, dass das durch Allgeneine Geschäftsbedingungen nicht möglich ist, sondern ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden müsste.
    Nicht alles, was sich ein Urheber wünscht, ist deswegen also auch schon gleich Rechtslage...

    Zur Zeit im Bau:

    CAP ARCONA, Peter Brandt, HMV