Kombifrachter " SANTA TERESA" MÖWE - VERLAG 1 : 250

  • Moin.
    Das Modell der Santa Teresa soll das erste Schiffsmodell des Lehrmittelinstituts Wilhelmshaven gewesen sein. Erscheinungsjahr war schon 1956. Mein erstes Modell der Santa Teresa habe ich auch schon 1958 gebaut, das Modell ist nicht erhalten geblieben. Das hier gezeigte Modell ist meine 2. Santa Teresa, ich habe es 1998 gebaut. Von der Konstruktion her war es immer noch das alte Modell von 1956, und vom MÖWE-VERLAG 1994 wieder herausgegeben. Ich habe das Modell so gebaut wie vorgesehen, nur die Karton Reling habe ich mal versuchsweise durch eine Kunststoff Reling ersetzt. Auch die Masten und Ladebäume habe ich nicht aus Karton, sondern aus Holz hergestellt.
    Das Schiff wurde 1952 auf der Howaldts Werft in Hamburg gebaut. Die Reederei war die Hamburg- Süd. Der Kombifrachter im Südamerika- Dienst eingesetzt. 1961 nach Pakistan verkauft. 1980 dann verschrottet.
    Größe: 8996 BRT, Länge: 144 m. Breite: 18m. , Maschinenleistung: 4000 PS, Geschwindigkeit: 14 Kn. Besatzung: 54 , Passagiere: 28
    Gruß Hans Joachim

  • Moin, moin Hans Joachim,


    ach jaaaa, die alten Whv`ner Modelle.. :) .......sie haben es einfach, obwohl eher schlicht und nur dem Original grob angeglichen konstruiert. Deine SANTA TERESA gefällt mir trotz der einfachen Konstruktion (obwohl, die Heckstreifen sauber aneinander zu bekommen ist auch nicht ohne....) und der eher schlichten Ausstattung ausgesprochen gut. Das liegt aber daran, dass wir älteren Semester uns zumeist alle aus dieser Richtung kommend im Kartonmodellbau "empor" gearbeitet haben. Fazit: :thumbup: !


    Gruß von der Ostsee
    HaJo

    Exercitatio artem parat!

  • Hallo Hans Joachim,
    leider haben die WHVer bei der Neuauflage die Masten und Ladebäume gelb gelassen. Sie waren wie bei den Ha Sü Schiffen üblich, weiß.
    Trotzdem bleibt es ein schönes Modell. Es war auch eines meiner ersten Wilhemlshavener, das sich um 1957 gebaut habe und noch besitze.
    Ulrich

                                                                                   Artikel 1 GG:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt