Moin Martin,
interessant ist die Frage allemal, denn die kommt Foren-übergreifend immer und immer wieder. Egal, ob es sich um niedliche Katzenfotos aus dem Internet oder die Bemalung von Blumentöpfen geht.
Aber konkret:
Die Sache mit dem "Eigentum der Staatsgemeinschaft" ist im Sinne des Urheberrechtes eigentlich völliger Blödsinn, das mag allenfalls für die Tarnschemen gelten, nicht aber für Staffelabzeichen (hier gibt es irgendwo einen konkreten Urheber) und Sonderlackierungen (Tiger Meet oder so). Auch und schon gar nicht gilt dies für Hoheitsabzeichen, für deren Verwendung man eben Hoheitsrechte haben muss.
Natürlich ist kaum ein Staat so bescheuert, dass er sein Urheberrecht konsequent durchzieht und jedem Modellbauer mit Gericht droht. Zumal ja Modelle von Militärfahrzeugen eher positive Propaganda darstellen und damit vom Staat meist sogar gewünscht sind.
Nochmal ganz deutlich - es gibt das Urheberrecht (für die kreative Leistung) und das Nutzungsrecht (für die Verwertung der kreativen Leistung). Das Urheberrecht hat der/die Künstler/in, immer. Das Nutzungsrecht kann er/sie verkaufen, verschenken, vererben, der Allgemeinheit übertragen. Exklusiv oder auch nicht. Dazu kommen dann noch Markenrechte, die eine Eintragung oder einen langen, eindeutigen Gebrauch voraussetzen (BMW etwa hatte sich sein Firmenzeichen nie schützen lassen, konnte jedoch bei einem Prozess darauf verweisen, dass es seit Annodunnemals mit BMW verbunden wird).
Weiter kann per Gesetz ein Design ausserhalb dieser herkömmlichen, für Jedermann/frau zugänglichen Wege geschützt werden. Bestes Beispiel ist das "rote Kreuz" oder besser das Neutralitätskennzeichen nach Genfer Konvention, das in Deutschland so geschützt wird. Im selben Atemzug hat man auch die Umkehrung, also das Schweizer Kreuz, geschützt - weswegen der ASB in der Nachkriegszeit von einem weissen Kreuz auf ein goldenes Kreuz wechseln musste.
Ein weiterer gesetzlicher Schutz (nicht für ein sondern vor einem Design) kann das konkrete Verbot der Verwendung sein - siehe deutsche Ornamentik von 1933 bis 1945. Oftmals lächerlich, aber eben beachtenswert.
Und dann gibt es noch Persönlichkeitsrechte, in denen sich jemand verletzt fühlen könnte, wenn Du ein Modell mit seinem Kennzeichen baust.
Von Patenten wollen wir erst gar nicht anfangen ... betrifft aber den Modellbau meist auch nicht, ausser man stellt in Beijing 1:1-Modelle von Tupperware in Massenproduktion her.
Kurzum ... alles, was Du auf der Strasse siehst (und nicht natürlich ist, im Gegensatz zu "vom Menschen erschaffen"), hat irgendwo einen Schutz. Bis hin zu Dolly (dem Schaf). das ja ein Copyright trug ... Und manchmal macht schon die reine Benennung den Unterschied: Du kannst Collies massenweise abbilden, aber nenn sie nur nicht Lassie!
Aber es gibt auch einen Silberstreif am Horizont - das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem (wahrscheinlichen) Tod des Urhebers (ganz generell gesagt). Ergo kann man theoretisch mit allem, was irgendwann vor 1900 entstand und was frei zugänglich ist, Schindluder treiben. Siehe Projekt Gutenberg.
Aber man kann nun nicht hingehen und Repros von der Mona Lisa ziehen, für die man ein aktuelles Foto des Louvre verwendet. Denn das Foto hat wieder ein eigenes Urheberrecht ... alles Chlor?
Und nochmal an jotwe:
Quote
Die Bahn und das AW Meiningen haben keine negative Reaktion gegeben. Die meisten Hersteller/Konstrukteure gibt es heute nicht mehr, bzw. wollen sich mit solchen 'Lappalien' nicht abgeben. Also fällt die Form nicht mehr unter das Urheberrecht??
Jein - keine negative Reaktion heisst ja erstmal noch nicht positiver Bescheid. Dann ist die Frage, ob die Bahn oder der AW überhaupt die Genehmigung geben können, denn die haben garantiert weder Urheber- noch Verwertungsrechte an der Maschine (wohl aber eventuell an Beschriftungen). Ob die überhaupt noch unter das Urheberrecht fällt ist eine zweite Frage - kommt auf das Alter an. Trevethick's Grubenbahn von 1804 garantiert nicht, der legendäre Lufthansa-Express aber bestimmt noch (willkürlich gewählte Beispiele).
Summa summarum:
Wer ein Römerkastell nachkonstruiert, wird kaum Ärger mit dem Urheberrecht bekommen. Wer ein Pappmodell von Darth Vader auf den Markt wirft, der sollte vielleicht vorsichtig bei Lucasfilms anfragen, was die dazu sagen ... bevor es einem die Juristen erklären. Ganz wichtig ist es immer, auf Warenzeichen, Markenzeichen und so weiter zu achten. Gutes Beispiel sind die Filmfiguren von Andrea (Zinn, 1/32). Da gibt es zum Bleistift einen "Western Samurai", der dem "Last Samurai" zum Verwechseln ähnlich sieht. Nur heisst er anders und ist in Details abgeändert. Und das Gesicht von Tom Cruise ist Gemeingut weil Promi.