Hallo Freunde,
habe mich mal ein wenig Schlau gemacht. Folgende Rechtsform liegt vor:
Steuertarif/Steuersatz - § 12 UStG
Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)
Die USt beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn Prozent der Bemessungsgrundlage; ab 1. Januar 2007 wird der Steuersatz auf 19 % angehoben.
Ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG)
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für bestimmte Umsätze, z. B.
Für die Lieferung von Lebensmitteln, nicht jedoch Getränke (Ausnahme: Milch, unabgefülltes Wasser),
Für die Lieferung von Büchern und Zeitungen (wenn jugendkonform, keine sexuellen Inhalte),
Für den öffentlichen Personennahverkehr,
Für Blumen und Tiernahrung,
Für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
Für die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) usw.
Dies bedeutet das Kartonmodelle den Standardsatz von 16% - später 19% unterliegen.
(Quelle: Wikipedia)
Habe ich das so richtig verstanden?
Vielel Grüße
Marco